Fast alle American Express Kreditkarten bieten Versicherungen als Teil ihres Leistungspakets. Abhängig vom Kartenprodukt gehören eine Reiseversicherung, Unfallversicherung oder Mietwagen Vollkasko Versicherung zum Leistungsumfang. Doch welche dieser Versicherungen greifen im Zusammenhang mit COVID-19 und der vom Coronavirus verursachten Krise. Ein FAQ auf der Amex Webseite gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wenn ihr unseren Artikel zu den Versicherungen der American Express Kreditkarten bereits gelesen habt, wisst ihr, dass der Versicherungsumfang abhängig vom Kreditkartenprodukt ist. Die umfangreichsten Versicherungen sind Alleinstellungsmerkmal der teuersten Version der Kreditkarte, der American Express Platinum. Mit Ausnahme der American Express Payback Kreditkarte bieten aber alle American Express Kreditkarten für Privatpersonen Versicherungsleistungen.
Grundsätzlich gilt: Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ihr zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles mit euren Zahlungen nicht im Verzug seid. Beachten solltet ihr zudem, dass von den American Express Versicherungen meist nicht nur der Inhaber der Kreditkarte, sondern häufig (aber nicht immer) auch der Inhaber einer American Express Zusatzkarte, Ehepartner/Partner, Kinder und Enkelkinder profitiert. Je nach Kartenprodukt und Versicherung können hier unterschiedliche Einschränkung gelten. Häufig gilt eine Altersbeschränkung für Kinder und auch ein identischer Wohnsitz für Kinder und Partner kann erforderlich sein. Die vollständigen American Express Versicherungsbedingungen findet ihr unter den folgenden Links. Es bietet sich an, diese parallel zum Lesen dieses Artikels zu öffnen.
- Blue Versicherungsbedingungen (pdf)
- Green Versicherungsbedingungen (pdf)
- Gold Versicherungsbedingungen (pdf)
- Platinum Versicherungsbedingungen (pdf)
Kein Versicherungsschutz für neue Buchungen
Eine wichtige Info vorweg: Wer jetzt noch reist, genießt in der Regel keinen Versicherungsschutz mehr. Das gilt nicht nur für American Express Kreditkarteninhaber, sondern auch für die meisten anderen Versicherungs-Policen. Der Grund dafür ist eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsschutz in einem bestimmten Land im Falle von offiziellen Reisewarnungen für eben jenes Land aufhebt. Aufgrund der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht derzeit also grundsätzlich kein Versicherungsschutz mehr – egal wohin ihr reisen wollt. Dies gilt für alle Buchungen ab/seit dem 17.03.2020. Die Amex FAQ zum Coronavirus sagen dazu Folgendes:
“Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der aktuellen allgemeinen Reisewarnung durch das Auswärtige Amt, generell kein Versicherungsschutz besteht für Reisen, welche ab dem 17.03.2020 gebucht wurden/ werden. Vor zukünftigen Reisebuchungen sollten Sie unbedingt prüfen, inwieweit noch Reisewarnungen bestehen.”
Seid ihr vor dem 17.03.2020 abgereist und befindet euch derzeit noch im Ausland greifen die Versicherungen dagegen grundsätzlich. Doch auch in diesem Fall gibt es wichtige Einschränkungen zu beachten.
Welcher Versicherungsschutz besteht für bereits angetretene Reisen?
Als Leser von meilenoptimieren habt ihr vermutlich eine American Express Platinum, American Express Gold oder American Express Green Kreditkarte im Portemonnaie. Das Leistungspaket aller drei Karten beinhaltet Reiseversicherungen, im Falle der grünen Amex beschränken sich diese allerdings auf eine Reisekomfort-Versicherung, welche bei Flugverspätung, Flugannulierung, Flugüberbuchung, verpasstem Anschlussflug und Gepäckverspätung greift. Auslandsreise-Krankenversicherung, sowie Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung sind dagegen Inhabern einer Amex Gold oder Amex Platinum vorbehalten.
Achtung: Im Falle der American Express Kreditkarten für Privatpersonen besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn ihr eure Reise auch mit der entsprechenden Amex Kreditkarte bezahlt habt. Vergleicht dazu jeweils die oben verlinkten Versicherungsbedingungen. Ist dies nicht der Fall haben die folgenden Ausführungen keine Relevanz für euch.
American Express Versicherungen Coronavirus
Damit können wir uns nun dem Thema American Express Versicherungen und COVID-19 widmen. Wie ihr den FAQ auf der American Express Webseite entnehmen könnt, erfolgt die endgültige Entscheidung und Prüfung einzelner Versicherungsansprüche zwar immer durch den Versicherer, doch ein paar allgemeine Aussagen macht Amex dennoch. Folgend ein Auszug der wichtigsten Fragen und Antworten:
“Ich befinde mich auf einer Reise und mein Rückflug wurde storniert. Wie soll ich mich verhalten?
Sollten Sie einen Pauschalurlaub gebucht haben, wird sich Ihr Reiseveranstalter wahrscheinlich um eine Rückreisemöglichkeit kümmern.Als Individualreisende/r wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft, um Ihren Flug umzubuchen oder eine Rückerstattung zu vereinbaren. Möglicherweise müssen Sie eigenständig einen anderen Flug, eine Zugfahrt oder Schiffsreise buchen. Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes die Rückerstattung eines Teils der anfallenden Kosten beantragen (zum Beispiel für die zusätzlichen Hotelkosten bis zum neuen Abreisedatum). Die Höhe Ihrer Erstattung hängt von den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung, den geltenden Einschränkungen und der Rückerstattung der Fluggesellschaft ab.”
“Mein Reisezielland ist betroffen. Kann ich meine Reise stornieren?
Sie haben Anspruch auf eine Stornierung, wenn die Regierung aufgrund des Corona-Virus von Reisen zu Ihrem Reiseziel abrät. In der Regel erstattet unser Versicherungspartner anfallende Reisestornierungskosten nur unter bestimmten Umständen. Liegen solche außerordentlichen Umstände jedoch vor, werden Ansprüche berücksichtigt, wenn folgende drei Punkte erfüllt sind:
- Die Regierung warnt nach Reisebuchung vor Reisen zum Zielort ab.
- Ihre Versicherungsbedingungen umfasst Stornierungen und Einschränkungen.
- Der oder die Urlaubsreisende hat bereits die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter kontaktiert, um das Reisedatum zu verschieben oder eine Rückerstattung zu vereinbaren.”
“Ich möchte meine Reise abbrechen oder nicht mehr ins Ausland reisen, weil ich mir wegen der Ausbreitung des Corona-Virus Sorgen mache. Darf ich meine Reise stornieren bzw. abbrechen?
Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchs-Versicherung tritt nur dann in Kraft, wenn die Regierung vor Reisen in das Land oder die Region warnt, nachdem Sie Ihre Reise gebucht haben. Wenn Sie selbst Zweifel haben, ob Sie die Reise antreten sollen, greift Ihre Versicherung leider nicht.”
“Unter welchen Umständen erhalte ich eine Erstattung meiner Reisekosten, wenn ich meine Reise storniere?
Wir prüfen Schadensmeldungen von Kundinnen und Kunden, die:
- eine Reise an einen Zielort gebucht haben, bei dem die Regierung vor Reisen gewarnt hat. In diesem Fall muss die Reisebuchung vor der Reisewarnung durch die Regierung erfolgt sein.
- eine Reise an einen Zielort gebucht haben, an dem eine Ausgangssperre herrscht
- ihren Flug verpassen, weil sie unter Quarantäne gestellt wurden
- über ein ärztliches Attest verfügen, das aufgrund ihrer Vorerkrankung von Reisen abrät.
Wir übernehmen keine Haftung für Ansprüche, wenn die Fluggesellschaft oder das Hotel über eine Richtlinie zur Rückerstattung oder Gewährung von Reisegutschriften verfügt.”
Die vollständigen FAQ von American Express zum Thema COVID-19 findet ihr hier bei American Express.
Danke YHBU!
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