Die österreichische Regierung hat in Form einer Verordnung des Gesundheitsministeriums die Liste der Länder mit Landeverbot in Österreich spürbar erweitert, zum Nachteil der Austrian Airlines. Deswegen ist die AUA nun gezwungen, viele Flüge v.a. nach Osteuropa wieder aus dem Flugplan zu streichen.
Die Verordnung gilt vom 16. Juli bis 31. Juli 2020. Flugzeuge, die aus bestimmten Ländern kommen, dürfen in diesem Zeitraum nicht in Österreich landen. Neu auf der Liste sind: Ägypten, Albanien, Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien und Serbien. Außerdem wurde das Landeverbot für Flugzeuge aus Großbritannien, Schweden und der Ukraine verlängert. Insgesamt befinden sich nun 18 Länder auf dieser Liste. Neben den oben genannten Neuzugängen besteht ein Landeverbot von Flugzeugen aus Moldawien, Weißrussland, China, Großbritannien, Iran, Portugal, Russland, Schweden und der Ukraine.
Durch diese Entscheidung des österreichischen Gesundheitsministeriums muss Austrian Airlines ihre Flüge zwischen dem 16. Juli und 31. Juli zu folgenden Destinationen streichen:
- Belgrad
- Bukarest
- Kairo
- Kiew
- London
- Podgorica
- Pristina
- Sarajevo
- Sibiu
- Skopje
- Sofia
- Stockholm
- Tirana
- Varna
Doch nicht nur die Fluggäste auf diesen Strecken sind von der Flugstreichung betroffen. Denn durch den Wegfall der Zubringerflüge, bekommt die Austrian ihre Langstreckenmaschnen nicht voll und ist somit nicht profitabel.
Wie sich die Passagiere eines Langstreckenflugs zusammensetzen, haben wir im Beitrag: Politikbrief der Lufthansa – eine Zusammenfassung beleuchtet. Ähnlich wie ihre Muttergesellschaft in ihrem Politikbrief, fordert auch die Austrian Airlines „eine einheitliche und stabile Reisepolitik innerhalb der EU“, auch wenn CCO Andreas Otto Verständnis für die Entscheidung der Politik zeigt:
„Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass Gesundheit oberste Priorität in der aktuellen Situation hat. Es bleibt gemeinsames Ziel, die Pandemie einzudämmen. Allerdings sind pauschale Reiseverbote für ganze Länder – und das mit extrem kurzem Vorlauf – für uns und unsere Gäste eine enorme Herausforderung.“
Betroffene Passagiere können die Flüge umbuchen oder eine Rückerstattung über das Onlineformular auf der Website von Austrian Airlines beantragen.
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- Hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung der Austrian Airlines