Die Airlines der Lufthansa Group haben die Änderung der Tarifstruktur von Ende 2020 auf Ende Februar 2021 verlängert. Das bedeutet, dass alle Tarife bei Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Eurowings und Brussels Airlines mehrfach gebührenfrei umbuchbar sind. Auch der Light Tarif ohne Gepäck.
Lufthansa Group ändert Tarifstruktur bis Ende Februar 2021
Update zum 01. Dezember 2020: Die neue Tarifstruktur der Lufthansa Group gilt weltweit und für alle Neubuchungen mit Ticketausstellung bis 28. Februar 2021, unabhängig davon, welche Strecke gebucht wird. Diese Tarife der Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Eurowings und Brussels Airlines lassen sich dann mehrfach ohne Umbuchungsgebühr ändern, sofern die Umbuchung bis zum 28. Februar 2021 erfolgt. Danach ist eine Umbuchung nur einmalig ohne Gebühren möglich.
Auch die kostenfreien Sonderpakete oder Tariferweiterungen „Rückflugversprechen“, „Bring me Home“ und „Bring me Home NOW“ bleiben bis Ende September erhalten. Das Rückflugversprechen steht – zumindest auf allen europäischen Strecken – jedem Lufthansa-Kunden zur Verfügung. Im Falle einer Reisewarnung oder einer deutlichen Verschlechterung der Corona-Situation im Zielgebiet werden Kunden der Lufthansa, SWISS und Austrian Airlines notfalls per Sonderflug nach Deutschland, die Schweiz oder Österreich zurückgeholt.
Zudem bietet die Lufthansa Group auf diesen Strecken, in Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen AXA, eine Reiseversicherung an. Die Tarife Economy Classic, Business Saver, Economy Flex und Business Flex enthalten ein „Rundum-Sorglos Paket“ bzw. „Bring me Home Paket“, das die Kosten für eine mögliche Quarantäne, eines Reiseabbruchs oder eines medizinischen Rücktransports übernimmt. Economy Flex und Business Flex erhalten sogar das „Bring me Home NOW“ und können sich so auf den nächstmöglichen Flug der Lufthansa nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz umbuchen lassen. Mehr Informationen zum Rückflugversprechen und Bring me Home findet ihr hier auf der Lufthansa-Webseite.
Keine Umbuchungsgebühr ≠ kostenlose Umbuchung
Gerne möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Wegfall von Umbuchungsgebühren nicht gleichbedeutend mit einer kostenlosen Umbuchung ist. Denn eine Änderung des Fluges in Form einer Streckenänderung oder einer Verschiebung der Reisedaten, hat stets zwei Elemente:
- Die grundsätzliche Umbuchungsgebühr der Airline, z.B. 100 Euro
- Die mögliche Differenz zum nächsthöheren oder nächstanwendbaren Tarif
Gerade Punkt 2 haben viele Reisende nicht auf dem Schirm. Die Zahlung der Tarifdifferenz zum nächsthöheren Tarif kann anfallen, wenn die ursprünglich gebuchte Buchungsklasse auf dem neuen Flug nicht mehr verfügbar ist. Habe ich beispielsweise in meinem ursprünglichen Ticket die Buchungklasse K gebucht, auf meiner neuen Flugverbindung ist jedoch nur noch die nächstmögliche Buchungsklasse T frei, so muss ich neben der festgelegten Umbuchungsgebühr noch die Differenz zwischen Buchungsklasse K und T zahlen. Mehr dazu auch hier: Das sind die Buchungsklassen aller Star Alliance Airlines und hier: Fare Rules für Einsteiger – Alles über Tarifbedingungen.
Die Tarifdifferenz kann außerdem anfallen, wenn man eine Streckenänderung vornimmt. Beispielsweise kann der gleiche Tarif auf der Strecke von Berlin nach München etwas teurer sein, als von Berlin nach Frankfurt. Wer dann von Berlin – Frankfurt auf Berlin – München umbuchen möchte, der zahlt womöglich neben einer Umbuchungsgebühr noch eine Tarifdifferenz. Die Lufthansa Group beschreibt diesen Umstand in ihrer Pressemeldung wie folgt:
„Mehrkosten können für den Kunden allerdings dann entstehen, wenn beispielsweise bei einer Umbuchung auf ein anderes Datum oder zu einem anderen Reiseziel die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist. Eine mögliche Differenz wird durch Nachzahlung ausgeglichen.“
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