Die Lufthansa soll auch über den Mai 2022 hinaus Zubringer für Condor durchführen. Die ergab eine Prüfung des Bundeskartellamtes, das gleichzeitig die Lufthansa abmahnte. Ursprünglich hatte Lufthansa eine langjährige Vereinbarung mit Condor im Dezember 2020 zum Juni 2021 gekündigt. Doch nach Intervention der EU-Kommission und des Bundeskartellamtes wurde der Zubringervertrag um ein Jahr verlängert. Die Wettbewerbshüter sahen, mit Blick auf die milliardenhohe Staatshilfe, einen Wettbewerbsverstoß der Lufthansa. Mit der Kündigung der Vereinbarung könnte sich Lufthansa eine Monopolstellung auf dem Langstreckenmarkt ab Deutschland schaffen.
Condor braucht LH-Zubringer für eigene Langstrecken
Nach einer vorläufigen Prüfung der Sachlage kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass Lufthansa auch weiterhin Zubringer für den Konkurrenten Condor leisten soll. Die Condor habe einen „kartellrechtliche[n] Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere […]“, so die Wettbewerbshüter. Zwischen den beiden Fluggesellschaften besteht ein langjähriges Special Prorate Agreement, das Condor erlaubt, Zubringerflüge der Lufthansa und deren Töchter zu eigenen Langstrecken über eigene Vertriebskanäle anzubieten und diese auch teilweise selbst zu bepreisen.

Bundeskartellamt: Condor-Langstrecken wichtig für Wettbewerb
Condor bietet keine Zubringerflüge zu ihren Langstreckenflügen an und wäre auch derzeit nicht in der Lage, ein funktionierendes Zubringernetz aufzubauen, da an den entsprechenden Flughäfen keine geeigneten Slots zur Verfügung stehen. Die Anreise per Zug oder Fernbus ist für viele Langstreckenpassagiere der Condor keine brauchbare Alternative. Deshalb braucht Condor den Zugang zum innerdeutschen bzw. innereuropäischen Netz der Lufthansa Group, um die Passagiere zu den Langstrecken zu befördern und deren Gepäck durchchecken zu können. Fallen die Zubringerflüge weg, müsste Condor die Langstreckenflüge ab Frankfurt, Düsseldorf und München einstellen. Eben das möchte das Bundeskartellamt verhindern, weil die Lufthansa Group so eine Monopolstellung auf touristischen Langstreckenverbindungen ab Deutschland besäße.
„Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die Lufthansa-Gruppe auf dem Zubringermarkt, der überwiegend deutsche Flughäfen mit dem Langstreckennetz von Condor verbindet, marktbeherrschend. Keine andere Fluggesellschaft kann über Einzelflüge hinaus eine Zubringung zu den bedeutenden deutschen Drehkreuzen Frankfurt, München und Düsseldorf anbieten. Damit unterfällt Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und unterliegt besonderen Pflichten. Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation, soweit Lufthansa dadurch ihre Wettbewerberin auf den nachgelagerten Märkten für Langstreckenflüge unbillig behindert.“ Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Bei der Prüfung des Special Prorate Agreements hat das Bundeskartellamt sogar noch weitere unzulässige Punkte entdeckt. So kann die Lufthansa die Verfügbarkeit der Buchungsklassen auf ihren Zubringern verknappen und Condor-Kunden haben nicht den vollen Zugriff auf alle Sitzplätze. Beide Airlines haben nun die Möglichkeit, zu den vorläufigen Ergebnissen Stellung zu nehmen.
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