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03. September 2022 Markus 0 News

Bundeskartellamt: Lufthansa muss weiterhin Zubringer für Condor fliegen

Die Lufthansa muss auch weiterhin Zubringer für Condor durchführen. Das Bundeskartellamt hat seine Entscheidung aus dem Februar 2022 bestätigt, die bislang bis Ende Oktober 2022 befristet war. Ursprünglich hatte Lufthansa eine langjährige Vereinbarung mit Condor im Dezember 2020 zum Juni 2021 gekündigt. Doch nach Intervention der EU-Kommission und des Bundeskartellamtes wurde der Zubringervertrag verlängert. Denn mit der Kündigung der Vereinbarung könnte sich Lufthansa eine Monopolstellung auf dem Langstreckenmarkt ab Deutschland schaffen.

Condor braucht LH-Zubringer für eigene Langstrecken

Nach Prüfung der Sachlage kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass Lufthansa auch weiterhin Zubringer für den Konkurrenten Condor leisten soll. Die Wettbewerbshüter begründen dies mit der besonderen Stellung, die Lufthansa im innerdeutschen Netz innehat:

“Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung beim Angebot eines Zubringernetzes unterfällt Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat daher gegenüber anderen Marktteilnehmern besondere Pflichten.”

Zwischen den beiden Fluggesellschaften besteht ein langjähriges Special Prorate Agreement, das Condor erlaubt, Zubringerflüge der Lufthansa und deren Töchter zu eigenen Langstrecken über eigene Vertriebskanäle anzubieten und diese auch selbst zu bepreisen. Condor bietet keine Zubringerflüge zu ihren Langstreckenflügen an und ist dazu auch nicht in der Lage, ein funktionierendes Zubringernetz aufzubauen, da an den entsprechenden Flughäfen keine geeigneten Slots zur Verfügung stehen. Die Anreise per Zug oder Fernbus ist für viele Langstreckenpassagiere der Condor keine brauchbare Alternative. Deshalb braucht Condor den Zugang zum innerdeutschen bzw. innereuropäischen Netz der Lufthansa Group, um die Passagiere zu den Langstrecken zu befördern und deren Gepäck durchchecken zu können. Fallen die Zubringerflüge weg, müsste Condor die Langstreckenflüge ab Frankfurt, Düsseldorf und München einstellen. Eben das möchte das Bundeskartellamt verhindern, weil die Lufthansa Group so eine Monopolstellung auf touristischen Langstreckenverbindungen ab Deutschland besäße.

Auch Entscheidung zu Buchungsklassen

Bei der Prüfung des Special Prorate Agreements hat das Bundeskartellamt noch weitere unzulässige Punkte entdeckt. So konnte die Lufthansa die Verfügbarkeit der Buchungsklassen auf ihren Zubringern verknappen und Condor-Kunden hatten so keinen Zugriff auf alle Sitzplätze. Dadurch wurde Condor in der Preissteuerung beeinträchtigt. Condor soll deshalb auch Zugang zu mehr Buchungsklassen als bisher erhalten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden. Zudem kann das Bundeskartellamt wieder eingreifen, sollten sich die Markt- und Wettbewerbsbedingungen ändern.

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