Ab dem 8. November 2020 sollen neue Quarantäneregeln für Einreisende bzw. Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten gelten. Diese Regelungen waren eigentlich schon für Mitte Oktober geplant. Wie erwartet, schlägt das Bundeskabinett für diese Personengruppe eine zehntägige Quarantäne nach der Einreise vor, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden kann.
Vorgeschlagene Quarantäneregeln für Reiserückkehrer ab 08. November
Reisende bzw. Reiserückkehrer, die sich in den letzten zehn Tagen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich ab 08. November unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die zuständigen Behörden sind von den Reisenden unverzüglich über die Quarantäne zu informieren. Ab dem fünften Tag in Quarantäne kann ein Corona-Test durchgeführt werden. Sollte dessen Ergebnis negativ ausfallen, kann die Quarantäne beendet werden. Dieses Testergebnis muss zudem zehn Tage lang aufbewahrt werden. Auch hier müssen die zuständigen Behörden informiert werden.

Eine Reihe von Personen bzw. Reisearten sind von diesen neuen Quarantäneregeln ab 08. November befreit. Manche Personengruppen benötigen für die Befreiung von der Quarantänepflicht ein negatives Testergebnis, andere nicht. Um Missverständnisse zu vermeiden, verweise ich hier deshalb auf die beiden untenstehenden Infografiken der Bundesregierung (Stand: 14.10.2020).
Umsetzung bleibt Ländersache
Weiterhin liegt die Umsetzung dieser Vorlage des Bundeskabinetts bei den Bundesländern. Diese sollen sich an den oben definierten Quarantäneregeln für Reiserückkehrer orientieren und ihre Bestimmungen bis zum 08. November 2020 ausarbeiten, sodass diese dann in Kraft treten können. Reisende müssen also auch noch im November die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer beachten.
Wie sieht es mit Reisen innerhalb Deutschlands aus?
Die Bundesregierung und die Länder fordern die Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen zu vermeiden. Die derzeit geltenden Einschränkungen für Übernachtungen in Hotels und Pensionen in einigen Bundesländern werden teilweise schon gekippt und sollen spätestens am 8. November neu bewertet werden.
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