Die Bundesregierung hat neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten nach Deutschland beschlossen und zudem eine neue Einteilung von Risikogebieten vorgenommen. Wir bringen euch auf den aktuellen Stand.
Neue Einteilung der Risikogebiete
Nun wird in drei Arten von Risikogebieten im Ausland unterschieden. Welche Länder als Risikogebiet eingestuft werden, entscheidet der deutsche Staat nach Rücksprache mit dem Robert Koch-Institut. Hier geht es zu den Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI.
Es gibt weiterhin die „normalen“ Risikogebiete, dann Hochinzidenzgebiete und zuletzt Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind:
- Risikogebiete: Staaten/Regionen, in denen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab oder die gelieferten Daten als unzuverlässig eingeschätzt werden.
- Hochinzidenzgebiete: Inzidenz liegt mehrfach über der von Deutschland, aber beträgt mindestens 200
- Virusvarianten-Gebiete: Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind
Das RKI hat außerdem die Möglichkeit, Staaten und Region aufgrund anderer qualitativer und quantitativer Kriterien zu einem Hochinzidenzgebiet zu erklären. Aktuell (Stand: 15.01.2021) wurden noch keine Hochinzidenzgebiete vom RKI benannt. Großbritannien, Irland und Südafrika gelten als Virusvarianten-Gebiete.
Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten
Grundsätzlich gilt nun für alle Reisenden, die aus einer dieser drei Risikogebietskategorien nach Deutschland einreisen, folgende Regelung:
- Vor Einreise muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden (Hier geht es zur digitalen Einreiseanmeldung)
- Innerhalb von 48 Stunden nach Einreise muss ein Corona-Test absolviert werden
- Unabhängig vom Testergebnis besteht eine Quarantänepflicht von zehn Tagen
Die 10-tägige Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen, durch einen erneuten negativen Coronatest, beendet werden. Einzelne Bundesländer haben möglicherweise andere Maßgaben zur Quarantänepflicht. Pendler und Grenzgänger können von diesen Regelungen ausgenommen sein.
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland einreist, muss zusätzlich zu den oben genannten drei Maßnahmen bereits bei der Einreise „einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ vorlegen können.
Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten – Fazit
Grundsätzlich halte ich ein engeres Kontrollsystem für sinnvoll. Voraussetzung ist aber, dass sich die Kontrollen auch in die Praxis umsetzen lassen, indem die involvierten Behörden überhaupt noch “hinterherkommen”. Dass die Bundesländer wieder eigene Ausnahmen festlegen können, wird aber vermutlich wieder zu mehr Verwirrung führen.
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