Verschiedene Fluggesellschaften haben Klage gegen die Übernahme von ITA Airways durch Lufthansa eingereicht. Sie sehen die Auflagen der EU-Kommission als unzureichend bzw. als unfair an.
ITA Airways seit Januar Teil der Lufthansa Group
Seit dem 17. Januar 2025 ist ITA Airways Teil der Lufthansa Group. Die Lufthansa Group zahlte für 41 Prozent der Anteile an ITA Airways 325 Millionen Euro. Damit handelt es sich um die größte Übernahme in der Geschichte der Lufthansa Group. Der italienische Staat hält die übrigen 59 Prozent der Anteile. Doch das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und der deutsche Luftfahrtkonzern haben vereinbart, dass Lufthansa bis 2033 ITA Airways komplett übernehmen kann. Als Gesamtsumme sind 830 Millionen Euro im Gespräch.
Der Übernahme gingen jahrelange Verhandlungen voraus. Zudem wurde der Deal von den Wettbewerbshütern der Europäischen Union überprüft. Anfang Juli 2024 hat die EU-Kommission den Einstieg der Lufthansa Group bei ITA Airways dann unter Auflagen genehmigt. ITA Airways und Lufthansa mussten Slots am Flughafen Mailand Linate an Wettbewerber abgeben. Und genau gegen diese Auflagen reichen nun mehrere Fluglinien Klage ein.
Luxair und Condor kritisieren Auflagen der EU-Kommission
Über ihren Einspruch hat Luxair in einer Pressemeldung vom 21. Mai 2025 informiert. Die Fluglinie aus Luxemburg hat am 28. April 2025 beim Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht. Nicht gegen die Übernahme an sich, sondern gegen die Auflagen der EU-Kommission. Die Auflagen besagten, dass die Slots am Flughafen Mailand Linate an einen „geeigneten Wettbewerber“ abgetreten werden müssen. Als solcher Wettbewerber wurde easyJet identifiziert. Der britische Billigflieger erhielt alle Slots. Luxair beanstandet die Vergabe aller Slots an eine Fluggesellschaft.
Auch Condor wendet sich mit einer Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission. Nachdem das juristische Fachportal „Mlex“ darüber berichtet hatte, bestätigte eine Condor-Sprecherin gegenüber dem Portal „aeroTELEGRAPH“ die Klage, die am 21. Mai 2025 eingereicht wurde. „Die auferlegten Abhilfemaßnahmen reichen nicht aus, um die durch diese Transaktion verursachte Beeinträchtigung oder gar Ausschaltung des Wettbewerbs auszugleichen“, so die Unternehmenssprecherin. Das Gericht soll die Entscheidung der EU-Kommission aufheben.
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