Das Bundesland Berlin möchte ab dem 25.05.2020 touristische Übernachtungen in der Hauptstadt ermöglichen. Hier der entsprechende Auszug aus der Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung:
“Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sowie Betreiber von Ferienwohnungen dürfen ab dem 25. Mai 2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln nach § 2 Absatz 1 touristische Übernachtungen anbieten. Spa- und Wellness-Bereiche dürfen nicht geöffnet werden. Absatz 2 findet entsprechend Anwendung.”
Quelle: Berliner Senat