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08. April 2026 Markus 6 News

Bundeskabinett beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer ab 1. Juli 2026

Der Luftverkehr in Deutschland erholt sich im europäischen Vergleich nur langsam. Während Europa im Durchschnitt das Vorkrisenniveau überschritten hat, liegt der Standort Deutschland noch rund 15 Prozent darunter. Fluggesellschaften machen die hohen Steuern und Abgaben dafür verantwortlich. Die Bundesregierung aus Union und SPD kündigte in ihrem Koalitionsvertrag an, die Luftverkehrsteuer und andere Abgaben zu senken. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf inzwischen beschlossen, die Absenkung soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Doch Verbänden und Fluglinien – insbesondere dem Billigflieger Ryanair – geht dies nicht weit genug.

Bundesregierung wird Luftverkehrsteuer senken

Die Luftfahrtbranche klagt schon länger über die hohen Standortkosten in Deutschland im europäischen Vergleich. Die Ampel-Koalition hatte im Mai 2024 die Luftverkehrssteuer erhöht. Fluggesellschaften wie die Low-Cost-Carrier Ryanair und easyJet sowie die Lufthansa-Tochter Eurowings reduzierten infolgedessen ihr Angebot in Deutschland. Ryanair schloss beispielsweise die Basen in Dortmund, Leipzig und Dresden. Auch Eurowings verlagerte Kapazitäten an Basen im europäischen Ausland.

Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), bezeichnete den Luftverkehrsstandort Deutschland in einem Vortrag an der Hochschule Worms im April 2025 als “Business Case Risk”. Gerade Fluglinien wie Ryanair, easyJet und Eurowings seien mit ihren Punkt-zu-Punkt-Verbindungen ab Flughäfen wie Stuttgart und Düsseldorf sehr wichtig für die deutsche Wirtschaft. Die hohen Steuern und Abgaben thematisierte auch die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag und kündigte an, diese zu senken.

Im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD Ende 2025 wurde die Senkung der Luftverkehrssteuer ab dem 1. Juli 2026 angekündigt. Mit dem am 1. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Abgabe nun auf das gesetzliche Niveau vor dem 1. Mai 2024 reduziert werden. Folgende Beträge sollen ab dem 1. Juli 2026 gelten:

  • Distanzklasse 1: 13,03 Euro für Flüge in EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten, EFTA-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten bis zu einer Entfernung von 2.500 Kilometern
  • Distanzklasse 2: 33,01 Euro für Flüge bis zu einer Entfernung von 6.000 Kilometern
  • Distanzklasse 3: 59,43 Euro für Flüge mit einer Entfernung über 6.000 Kilometern

Laut Bundesregierung sinkt die Belastung damit je nach Distanzklasse um 2,50 Euro bis 11,40 Euro pro Passagier. Ob Airlines die Steuersenkung an Kunden über niedrigere Ticketpreise weitergeben, liege allerdings bei den Unternehmen.

BDL und Ryanair fordern Abschaffung der Luftverkehrsteuer

Der BDL begrüßte in einer Pressemeldung vom 13. November 2025 die Entscheidung im Koalitionsausschuss. Die Senkung der Luftverkehrssteuer sei ein “guter erster Schritt” und ein “wichtiges Signal”, so Dr. Lang. Langfristig bräuchte es noch weitere Schritte. Dem BDL schwebt hier entweder eine komplette Streichung der Luftverkehrsteuer oder eine Halbierung der Steuerlast plus eine Beteiligung des Staates an den Flugsicherungskosten und der Luftsicherheitsgebühr vor.

Ryanair, gemessen an der Zahl der beförderten Passagiere, die größte Airline Europas, die seit Längerem die deutsche Regierung massiv kritisiert, haute in einer Pressemeldung vom 15. Januar 2026 in die gleiche Kerbe. Ryanair begrüße die “vernünftige Entscheidung” der Bundesregierung. Gleichzeitig kündigte der Billigflieger an, einen Teil der Kapazitätskürzungen für den Sommer 2026 rückgängig zu machen. Langfristig müsste die Regierung die Luftverkehrsteuer “vollständig abschaffen” und die Flugsicherungs- sowie Sicherheitsgebühren reduzieren. Sollte dies geschehen, verspricht Ryanair Investitionen im Wert von drei Milliarden US-Dollar in den Wirtschaftsstandort Deutschland durch die Stationierung von bis zu 30 Flugzeugen und die Aufnahme zusätzlicher Strecken. Durch diese Maßnahmen könnten 1.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und das Passagieraufkommen von Ryanair in Deutschland auf 34 Millionen Fluggäste pro Jahr verdoppelt werden.

Über die Luftverkehrsteuer in Deutschland

Die Luftverkehrsteuer, auch als Luftverkehrsabgabe oder Ticketsteuer bekannt, wurde in Deutschland zum 01. Januar 2011 für gewerbliche Passagierflüge eingeführt und ist eine Steuer, die beim Abflug eines Fluggastes von einem deutschen Flughafen erhoben wird. Sie wird von den Fluggesellschaften an die Passagiere weitergereicht und in der sogenannten Tax Box, also im Teil des Flugtickets, in dem alle Steuern und Gebühren aufgelistet werden, als German Air Transport Tax mit der IATA-Kennung „OY“ ausgewiesen.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach drei Distanzklassen. Als pauschale Berechnungsgrundlage dient die Entfernung zwischen dem größten deutschen Verkehrsflughafen (Frankfurt Airport) und dem größten Verkehrsflughafen des jeweiligen Ziellandes. Nach der letzten Erhöhung am 1. Mai 2024 gelten bislang folgende Beträge:

  • Distanzklasse 1: 15,53 Euro für Flüge in EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten, EFTA-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten bis zu einer Entfernung von 2.500 Kilometern
  • Distanzklasse 2: 39,34 Euro für Flüge bis zu einer Entfernung von 6.000 Kilometern
  • Distanzklasse 3: 70,83 Euro für Flüge mit einer Entfernung über 6.000 Kilometern

Passagiere, die in Deutschland nur umsteigen, zahlen in Deutschland keine Luftverkehrsteuer. Die Sätze werden im Luftverkehrsteuergesetz geregelt. Nachfolgend die Entwicklung der Luftverkehrsteuer seit deren Einführung:

JahrDistanzklasse 1Distanzklasse 2Distanzklasse 3
ab Juli 2026 13,03 € 33,01 € 59,43 €
ab Mai 2024 15,53 € 39,34 € 70,83 €
ab 2024 12,48 € 31,61 € 56,91 €
ab 2023 12,73 € 32,25 € 58,06 €
ab 2022 12,77 € 32,35 € 58,23 €
ab 2021 12,88 € 32,62 € 58,73 €
ab April 2020 12,90 € 32,67 € 58,82 €
ab 2020 7,37 € 23,01 € 41,43 €
ab 2019 7,38 € 23,05 € 41,49 €
ab 2017 7,47 € 23,32 € 41,99 €
ab 2016 7,38 € 23,05 € 41,49 €
ab 2012 7,50 € 23,43 € 42,18 €
ab 2011 8,00 € 25,00 € 45,00 €

Laut dem Statistischen Bundesamt nahm die Bundesregierung im Jahr 2024 rund 1,9 Milliarden Euro mit der Luftverkehrsabgabe ein.

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