Der Luftverkehr in Deutschland erholt sich im europäischen Vergleich nur langsam. Während Europa im Durchschnitt das Vorkrisenniveau überschritten hat, liegt der Standort Deutschland noch rund 11 Prozent darunter. Mehrere Fluggesellschaften sowie Lobbyverbände machen die hohen Steuern und Abgaben dafür verantwortlich. Am 21. Mai 2026 hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Senkung der Luftverkehrssteuer ab dem 1. Juli 2026 zugestimmt. Doch Verbänden und Fluglinien – insbesondere dem Billigflieger Ryanair – geht dies nicht weit genug.
Beschlossene Senkung der Luftverkehrsteuer ab 1. Juli 2026
Die Bundesregierung aus Union und SPD kündigte in ihrem Koalitionsvertrag an, die Luftverkehrsteuer und andere Abgaben zu senken. Im Koalitionsausschuss vom 13. November 2025 hatte sich die Regierungskoalition dann auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, dass unter anderem die Senkung der Luftverkehrssteuer in Deutschland vorsieht. Im April 2026 beschloss das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf zur Senkung. Am 21. Mai 2026 hat der Bundestag nun dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit tritt die Absenkung der Abgabe zum 1. Juli 2026 in Kraft. Folgende Beträge sollen ab dem 1. Juli 2026 gelten:
- Distanzklasse 1: 13,03 Euro für Flüge in EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten, EFTA-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten bis zu einer Entfernung von 2.500 Kilometern
- Distanzklasse 2: 33,01 Euro für Flüge bis zu einer Entfernung von 6.000 Kilometern
- Distanzklasse 3: 59,43 Euro für Flüge mit einer Entfernung über 6.000 Kilometern
Laut Bundesregierung sinkt die Belastung damit je nach Distanzklasse um 2,50 Euro bis 11,40 Euro pro Passagier. Ob Airlines die Steuersenkung an Kunden über niedrigere Ticketpreise weitergeben, liege allerdings bei den Unternehmen.
Die Ampel-Koalition hatte im Mai 2024 die Luftverkehrssteuer erhöht. Fluggesellschaften wie die Low-Cost-Carrier Ryanair und easyJet sowie die Lufthansa-Tochter Eurowings reduzierten infolgedessen ihr Angebot in Deutschland. Ryanair schloss beispielsweise die Basen in Dortmund, Leipzig und Dresden. Auch Eurowings verlagerte Kapazitäten an Basen im europäischen Ausland.
BDL und Ryanair fordern Abschaffung der Luftverkehrsteuer
Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), bezeichnete den Luftverkehrsstandort Deutschland in einem Vortrag an der Hochschule Worms im April 2025 als “Business Case Risk”. Gerade Fluglinien wie Ryanair, easyJet und Eurowings seien mit ihren Punkt-zu-Punkt-Verbindungen ab Flughäfen wie Stuttgart und Düsseldorf sehr wichtig für die deutsche Wirtschaft. Der BDL begrüßte nun die beschlossene Gesetzesänderung. Die Senkung der Luftverkehrssteuer sei ein “guter richtiger Schritt” und ein “wichtiges Signal”, so Jens Bischoff, Präsident des BDL. Langfristig schwebt dem Lobbyverband die komplette Streichung der Luftverkehrsteuer oder eine Halbierung der Steuerlast plus eine Beteiligung des Staates an den Flugsicherungskosten und der Luftsicherheitsgebühr vor.
Ryanair, gemessen an der Zahl der beförderten Passagiere, die größte Airline Europas, die seit Längerem die deutsche Regierung aufgrund der Abgabe massiv kritisiert, geht die Senkung nicht weit genug. In einer Pressemeldung vom 22. Mai 2026 spricht der Billigflieger von “keinerlei Bereitschaft” der Politik, den “kaputten deutschen Luftverkehrsmarkt zu reformieren”. Das wäre daran zu erkennen, dass die Bundesregierung die Luftverkehrssteuer nicht wie angekündigt um drei Euro (bezogen auf Distanzklasse 1) senkt, sondern nun um 2,50 Euro.
Gleichzeitig kündigte der Billigflieger erneut an, einen Teil der Kapazitätskürzungen für den Sommer 2026 rückgängig zu machen. Langfristig müsste die Regierung die Luftverkehrsteuer “vollständig abschaffen” und die Flugsicherungs- sowie Sicherheitsgebühren reduzieren. Sollte dies geschehen, verspricht Ryanair Investitionen im Wert von drei Milliarden US-Dollar in den Wirtschaftsstandort Deutschland durch die Stationierung von bis zu 30 Flugzeugen und die Aufnahme zusätzlicher Strecken. Durch diese Maßnahmen könnten neue Arbeitsplätze geschaffen und das Passagieraufkommen von Ryanair in Deutschland auf 34 Millionen Fluggäste gesteigert werden.
Über die Luftverkehrsteuer in Deutschland
Die Luftverkehrsteuer, auch als Luftverkehrsabgabe oder Ticketsteuer bekannt, wurde in Deutschland zum 01. Januar 2011 für gewerbliche Passagierflüge eingeführt und ist eine Steuer, die beim Abflug eines Fluggastes von einem deutschen Flughafen erhoben wird. Sie wird von den Fluggesellschaften an die Passagiere weitergereicht und in der sogenannten Tax Box, also im Teil des Flugtickets, in dem alle Steuern und Gebühren aufgelistet werden, als German Air Transport Tax mit der IATA-Kennung „OY“ ausgewiesen.
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach drei Distanzklassen. Als pauschale Berechnungsgrundlage dient die Entfernung zwischen dem größten deutschen Verkehrsflughafen (Frankfurt Airport) und dem größten Verkehrsflughafen des jeweiligen Ziellandes. Nach der letzten Erhöhung am 1. Mai 2024 gelten bis 1. Juli 2026 folgende Beträge:
- Distanzklasse 1: 15,53 Euro für Flüge in EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten, EFTA-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten bis zu einer Entfernung von 2.500 Kilometern
- Distanzklasse 2: 39,34 Euro für Flüge bis zu einer Entfernung von 6.000 Kilometern
- Distanzklasse 3: 70,83 Euro für Flüge mit einer Entfernung über 6.000 Kilometern
Passagiere, die in Deutschland nur umsteigen, zahlen in Deutschland keine Luftverkehrsteuer. Die Sätze werden im Luftverkehrsteuergesetz geregelt. Nachfolgend die Entwicklung der Luftverkehrsteuer seit deren Einführung:
| Jahr | Distanzklasse 1 | Distanzklasse 2 | Distanzklasse 3 |
|---|---|---|---|
| ab Juli 2026 | 13,03 € | 33,01 € | 59,43 € |
| ab Mai 2024 | 15,53 € | 39,34 € | 70,83 € |
| ab 2024 | 12,48 € | 31,61 € | 56,91 € |
| ab 2023 | 12,73 € | 32,25 € | 58,06 € |
| ab 2022 | 12,77 € | 32,35 € | 58,23 € |
| ab 2021 | 12,88 € | 32,62 € | 58,73 € |
| ab April 2020 | 12,90 € | 32,67 € | 58,82 € |
| ab 2020 | 7,37 € | 23,01 € | 41,43 € |
| ab 2019 | 7,38 € | 23,05 € | 41,49 € |
| ab 2017 | 7,47 € | 23,32 € | 41,99 € |
| ab 2016 | 7,38 € | 23,05 € | 41,49 € |
| ab 2012 | 7,50 € | 23,43 € | 42,18 € |
| ab 2011 | 8,00 € | 25,00 € | 45,00 € |
Laut dem Statistischen Bundesamt nahm die Bundesregierung im Jahr 2025 rund 2,1 Milliarden Euro mit der Luftverkehrsabgabe ein.
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