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08. Juni 2019 Mark 3 News

Lufthansa muss Strafe für das unangemessene Einziehen von Steuern für Prämienflüge zahlen

Das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten (US Department of Transportation) hat Lufthansa mit einer Strafe über 50.000 USD belegt. Die Airline hatte in den Jahren 2016 und 2017 unangemessene Steuern für über die US-Webseite gebuchte “non-revenue international tickets” eingezogen. Gemeint sind damit mit Meilen gebuchte Prämientickets, welche von einer wichtigen Steuer ausgenommen sind…

Um welche Steuern geht es?

Die meisten Länder erheben eine “Departure Tax”, welche von Passagieren, die das Land auf dem Luftweg verlassen, gezahlt werden muss. In den USA beträgt diese Steuer derzeit 18,60 USD und wird zum Beispiel bei der Buchung eines Lufthansa Fluges von New York nach Frankfurt erhoben, wie sich mit der ITA Matrix aufschlüsseln lässt.

Die Besonderheit: “Non-Revenue-Tickets”, also mit Meilen gebuchte Prämienflüge sind von dieser Steuer ausgenommen.

Vergleich: 50.000 USD Strafe

In einem Vergleich einigten sich das US Department of Transportation und Lufthansa auf eine Strafe von 50.000 USD, welche von Lufthansa zu zahlen ist.

This order concerns violations by Deutsche Lufthansa AG (Lufthansa) of the Department of Transportation’s (Department) full fare advertising rule contained in 14 CFR § 399.84(a). These violations constitute unfair and deceptive practices and unfair methods of competition in violation of 49 U.S.C. § 41712. The Department directs Lufthansa to cease and desist from future violationsof 14 CFR § 399.84(a) and 49 U.S.C.§41712 and assesses the carrier a compromise civil penalty of $50,000.

Der Vergleichsvereinbarung zufolge waren insgesamt 6.900 Passagiere von dem Problem betroffen und zahlten in den Jahren 2016 und 2017 17,80 USD bzw. 18,00 USD zu viel für ihr Ticket (die Steuer war zu diesem Zeitpunkt niedriger als die heutigen 18,60 USD). Dabei entstand kein finanzieller Vorteil für Lufthansa, denn die eingezogene Steuer wurde an die entsprechenden Behörden in den USA abgeführt.

Lufthansa erklärte, dass sich im besagten Zeitraum nur ein Passagier über die falsch erhobene Steuer beschwerte und daher zunächst von einem Einzelfall ausging. Erst später stellte sich heraus, dass es sich um einen Software-Fehler handelte, sodass irrtümlicherweise auch alle Non-Revenue-Tickets mit der Departure Tax belegt wurden. Lufthansa erklärte weiter, dass nach Erkennen des Problems die unbeabsichtiger Weise eingezogene Steuer für “fast alle betroffenen Tickets” sofort und proaktiv erstattet wurde.

Den vollständigen Vergleich könnt ihr hier auf der Seite des US Department of Transportation einsehen.

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