Zum 01. August 2021 ist die neue Form der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Nachdem es bisher drei Kategorien von Risikogebieten gab, gelten mit der neuen Einreiseverordnung nur noch zwei Einstufungen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die bringt unterschiedliche Pflichten für Reiserückkehrer mit sich. Mehr Infos: Neue Form der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten
Definition Hochrisikogebiete
Hochrisikogebiete können Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein, z.B. beim Vergleich der Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tagesinzidenz je 100.000 Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz ist regelmäßig eine 7-Tagesinzidenz von deutlich über 100. Es kann sich auch um Gebiete handeln, in denen aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien (z.B. aufgrund der dort vorhandenen Ausbreitungsgeschwindigkeit oder einer hohen Hospitalisierungsrate) Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen.
Definition Virusvariantengebiet
Ein Virusvariantengebiet ist ein Gebiet für das festgestellt wurde, dass in diesem Gebiet eine bestimmte, in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit besorgniserregenden Eigenschaften auftritt, bei der relevante Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass entweder bestimmte in der Europäischen Union zugelassene Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen oder sie andere ähnlich schwerwiegende besorgniserregender Eigenschaften aufweist, insbesondere weil sie schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität verursacht. Gleiches gilt, wenn bezüglich der Virusvariante noch Ungewissheit im Hinblick auf die genannten Wirkungen besteht. Eine Verbreitung der Virusvariante in der Bundesrepublik Deutschland ist dann anzunehmen, wenn sie die in der Bundesrepublik Deutschland dominierende Virusvariante darstellt.
Hier die Änderungen vom 16.11.2021, 20:15 Uhr:
Neue Virusvariantengebiete:
- Botsuana
- Eswatini
- Lesotho
- Malawi
- Mosambik
- Namibia
- Simbabwe
- Südafrika
Neue Hochrisikogebiete
- Keine neuen Hochrisikogebiete seit der letzten Änderung
Gebiete, die nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten
- Brunei Darussalam
- El Salvador
- Gabun
- Nicaragua
- São Tomé und Príncipe
- St. Kitts und Nevis
- Singapur
Quelle: RKI