condor boeing767 im flug
30. März 2020 Kai 5 Sonstiges

Coronakrise: Wie viel kostet ein Rückholflug?

Lufthansa und Condor führen im Auftrag der Bundesregierung derzeitig eine gigantische Rückholaktion von im Ausland gestrandeten deutschen Staatsbürgern durch. 50 Millionen Euro hat die Bundesregierung für Rückholflüge aus Dutzenden Ländern bereitgestellt. Doch was das am Ende eigentlich die betroffenen Urlauber kostet, die da überwiegend unverschuldet plötzlich im Ausland festsaßen, ist unklar. Es kann aber teurer werden als erwartet.

200.000 deutsche Touristen saßen aufgrund der Coronakrise vor einer guten Woche noch verstreut über den Erdball fest. 150.000 von ihnen sind inzwischen sicher wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Bei den verbleibenden 50.000 Personen gestaltet sich die Rückholung etwas schwieriger, weil die betreffenden Länder z.B. Ausgangssperren verhängt oder Flughäfen geschlossen haben. Diese Personen sollen im Auftrag der Bundesregierung von Lufthansa und Condor seit dem 17.03.2020 zurückgeholt werden. Wer allerdings glaubt, dass es sich um einen kostenlosen konsularischen Service der eigenen Regierung handelt, in einer Ausnahmesituation wie einer weltweit grassierenden Pandemie sicher ins Heimatland zurück gebracht zu werden, wenn man unverschuldet – z.B. aufgrund von gecancelten Flügen oder Einreisebeschränkungen – irgendwo im Ausland gestrandet ist, der liegt falsch.

Kosten der Rückholaktion – Gesetzliche Grundlagen

“Ich will nur noch nach Hause, koste es was es wolle”. Was einem umgangssprachlich leicht über die Lippen kommt, hat eine handfeste gesetzliche Grundlage, auf die das Auswärtige Amt auf seiner Webseite auch klar hinweist. Dort heißt es im FAQ zu der Rückholaktion unter der Frage “Was kostet es die Betroffenen?”:

“Es muss niemand in Vorleistung treten. Allerdings werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten tragen müssen.”

Die Durchführung von Rückholaktionen sind konsularische Leistungen nach Paragraph 6 des Konsulargesetzes. Die Kostenübernahme  für solche Rückholungsaktionen ist dagegen im Paragraph 5, Abs. 5 des Konsulargesetzes geregelt. Dort heißt es:

“(5) Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Die Ersatzpflicht trifft neben ihm auch seine Verwandten und seinen Ehegatten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. Die Verpflichtung zum Ersatz geht auf die Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich auf den Nachlaß.”

In Paragraph 6 des Konsulargesetzes, der Hilfen im Katastrophenfall vorsieht, gibt es allerdings eine Klausel, dass auf eine Rückzahlung verzichtet werden kann, wenn die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen es erfordern. Hier kommt es also auf den Einzelfall an. Was ein Flug konkret kostet, erfahren die Betroffenen übrigens nicht vorher, was aus Sicht der Gestrandeten natürlich suboptimal ist, denn sie müssen im Rahmen der Rückholung bei der Registrierung für einen Rückholflug eine Erklärung zur Kostenübernahme abgeben, ohne die genauen Kosten eigentlich zu kennen. Auch bei den Deutschen Botschaften rund um den Globus gibt man sich weitgehend bedeckt, was die konkreten Kosten des Fluges angeht. Als Orientierungshilfe gibt das Auswärtige Amt lediglich den Hinweis, dass der Eigenanteil etwa den Kosten für ein Economy-Ticket entspricht. Nun ist es bekanntlich so, dass die Kosten eines Economy-Tickets eine große Spannweite haben können, je nachdem in welcher Buchungsklasse euer Ticket gebucht ist. Während es nach Nordamerika oder Asien regelmäßig günstige Returntickets für um die 500 Euro gibt, kann man je nach Buchungszeitpunkt für den gleichen Flug aber auch deutlich über 1.000 Euro bezahlen. Klar dürfte demnach sein, dass die Kosten über denen eines Schnäppchentickets liegen werden. Eine Hausnummer nennt immerhin die Deutsche Botschaft in Mombasa (Kenia). Hier werden die Kosten recht konkret mit “ca. 800 Euro” angegeben. Bedenkt man, dass die Maschine ja leer anreisen muss, ist das sicherlich ein vertretbarer Preis.

Obwohl das Konsulargesetz eine Vorleistung eigentlich nicht vorsieht, wird diese seit ein paar Tagen auf bestimmten Flügen offenbar trotzdem fällig. So will das Auswärtige Amt verhindern, dass sich Leute in die Liste eintragen, die gar nicht wirklich ausgeflogen werden wollen. Das ist natürlich in der Tat ärgerlich, wenn ein Flieger, der schon leer anreisen muss, dann auch nur halbvoll zurückfliegt. Noch schlimmer ist es, wenn Menschen, die tatsächlich ausgeflogen werden wollen, zurückbleiben müssen, weil der Flug vermeintlich ausgebucht ist. Daher werden bei bestimmten Flügen nun Anzahlungen von 99 Euro pro Passagier verlangt.

Da aktuell offenbar noch keine Rechnungen vom Auswärtigen Amt verschickt wurden, ist für die einzelnen Destinationen unklar, welche Eigenbeteiligung am Ende auf die Gestrandeten zukommt. Es muss aber wohl mit um die 200 Euro für einen Rückflug innerhalb Europas und mit 600 bis 1.000 Euro für einen Rückflug auf der Langstrecke gerechnet werden. Eine Sonderrolle nehmen Rückholflüge aus Australien, Neuseeland und Ozeanien ein, da hier aufgrund der langen Strecke noch mal Sonderregeln z.B. für die Arbeitszeiten der Crew gelten und Tankstopps eingelegt werden müssen. Flüge aus Ozeanien werden daher sehr wahrscheinlich mit über 1.000 Euro zu Buche schlagen.

Besonders ärgerlich ist im Lichte dieser Kosten natürlich, wenn dann die Airline, bei der man einen regulären Rückflug gebucht hatte, die Kosten für den gecancelten Flug nicht erstattet sondern widerrechtlich versucht Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen.

Rückholflüge Kosten – Wer sitzt in der Business Class?

Für Menschen, die einfach nur noch nach Hause wollen, ist diese Frage nachrangig und natürlich gibt es an Bord von Rückholflügen auch keinen Business Class Service sondern alle Passagiere bekommen den gleichen Service. Nichtsdestotrotz gibt es natürlich die Business Class Sitze. Diese sollen vorrangig an ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen sowie Alleinreisende mit Kindern oder minderjährige Reisende vergeben werden. Ein Anrecht auf einen Business Class Sitz gibt es aber natürlich nicht und die Plätze sind auch nicht zu reservieren. Der Eigenanteil ist auf einem Business Class Sitz der gleiche wie für einen Economy Sitz.

Coronakrise: Was Rückholflüge kosten – Fazit

Die derzeitig durchgeführten Rückholflüge für gestrandete Urlauber verursachen Kosten in Millionenhöhe. An diesen Kosten werden die Rückkehrer beteiligt werden. Obwohl die Kosten noch nicht feststehen, darf davon ausgegangen werden, dass sich die Eigenbeteiligung oberhalb dessen bewegen wird, was ein Schnäppchenticket normalerweise kosten würde.


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