Ab dem 18. September 2026 entfällt an sämtlichen Sicherheitskontrollen des Flughafens München die bisherige 100-Milliliter-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck. Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern sowie elektronische Geräte wie Laptops können dank der eingesetzten CT-Technologie im Handgepäck verbleiben und müssen nicht mehr separat auf das Band gelegt werden.
100-Milliliter-Regel entfällt ab 18. September 2026
Ab dem 18. September 2026 wird die bisherige Begrenzung von Flüssigkeiten auf Behälter mit maximal 100 Millilitern an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen des Flughafens München aufgehoben. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 14. September 2026 mit. Möglich wird die Lockerung durch die Umrüstung der Sicherheitskontrollen mit modernen CT-Scannern für die Handgepäckkontrolle. Die CT-Technologie ermöglicht eine detailliertere Untersuchung des Gepäcks und der darin enthaltenen Flüssigkeiten. Flüssigkeiten und elektronische Geräte wie Laptops können dadurch im Handgepäck verbleiben und müssen vor der Kontrolle nicht mehr ausgepackt werden.
Die Sicherheitskontrollstellen am Flughafen München wurden im laufenden Flugbetrieb schrittweise auf die neue Technik umgerüstet. Der Freistaat Bayern investierte nach eigenen Angaben insgesamt rund 45 Millionen Euro in die Kontrolltechnik. Bereits im Jahr 2022 war eine umfassende Modernisierung der Sicherheitskontrollen in München angekündigt worden.
Als erster deutscher Flughafen hatte der Flughafen Nürnberg die Flüssigkeitsbeschränkung bereits im Mai 2026 aufgehoben. Mit München folgt nun der größte Flughafen Bayerns.
Bis zu zwei Liter Flüssigkeit im Handgepäck erlaubt
Mit der neuen Regel können Passagiere am Flughafen München Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern im Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle bringen. Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern müssen weiterhin im aufgegebenen Reisegepäck transportiert werden. Die CT-Scanner erstellen dreidimensionale Bilder des Handgepäcks und erleichtern dadurch die Kontrolle.
Besonders bei Anschlussflügen sollten Reisende allerdings weiterhin die Regeln am jeweiligen Umsteigeflughafen beachten. Dort können andere Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten. Eine in München zulässige Flüssigkeitsmenge ist daher nicht automatisch auch an einer späteren Sicherheitskontrolle erlaubt.
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