Der Flughafen Zürich führt schrittweise neue CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen ein. Seit dem 26. Juni 2026 dürfen lokal abfliegende Passagiere dadurch Flüssigkeitsbehälter mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen. Zudem können Flüssigkeiten und elektronische Geräte im Gepäck verbleiben.
Flughafen Zürich rüstet Sicherheitskontrollen mit CT-Scannern aus
Die Sicherheitskontrolle von Passagieren und Handgepäck wird am Flughafen Zürich zentral im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) durchgeführt. Das SKG liegt zwischen den Terminals 1 und 2 und verfügt über vier Sicherheitskontrollgeschosse. Das erste Geschoss (G0) ging am Montag, den 8. Dezember 2025, mit sieben neuen Geräten in Betrieb. Im laufenden Sommer sollen sämtliche 26 Kontrolllinien im SKG sukzessive mit den neuen CT-Scannern ausgestattet werden. Der Flughafenbetreiber nannte in seiner Pressemeldung vom 5. Dezember 2025 folgende Reihenfolge bei der Umrüstung der Geschosse: G3, G1 und G2. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb, weshalb es temporär zu längeren Wartezeiten kommen kann. Insgesamt investiert der Flughafen Zürich rund 34 Millionen CHF in die Erneuerung der Sicherheitsinfrastruktur.

Bis zu zwei Liter Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt
Die neuen Geräte steigern den Komfort der abfliegenden Passagiere erheblich. Denn die CT-Scanner können durch die Computertomografie das Handgepäck automatisch auf Fest- und Flüssigsprengstoffe überprüfen. Somit müssen elektronische Geräte und Flüssigkeiten nicht mehr aus den Gepäckstücken herausgenommen werden, was die Passagier- und Handgepäckkontrolle deutlich vereinfacht und beschleunigt. Die neuen CT-Scanner sind außerdem in der Lage und zertifiziert, Flüssigkeitsbehälter bis zu einem Volumen von zwei Litern zu kontrollieren.
Seit dem 26. Juni 2026 dürfen lokal abfliegende Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude kontrolliert werden, Flüssigkeitsbehälter mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen. Darüber informierte der Flughafen Zürich am 22. Juni 2026. Flüssigkeiten und elektronische Geräte können dabei an allen Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude im Gepäck verbleiben. Auch das Verpacken der Flüssigkeiten in einem separaten transparenten Beutel ist nicht mehr erforderlich. Die neue Regelung wurde durch die schrittweise Einführung der CT-Scanner ermöglicht, die eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks erlauben.

Neben der CT-Technologie kommen erstmals auch neue Security Scanner zum Einsatz. Sie ergänzen die bestehenden Metalldetektoren und ermöglichen eine gezieltere Nachkontrolle. Auf einem standardisierten Piktogramm wird angezeigt, an welcher Stelle am Körper sich eine Auffälligkeit befindet.
Wichtig: Die neue 2-Liter-Regelung gilt ausschließlich für lokal abfliegende Passagiere. Für Transferpassagiere gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben mit maximal 100 ml pro Flüssigkeitsbehälter sowie einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen. Zudem dürfen doppelwandige Flaschen wie Thermosflaschen nur leer mitgeführt werden. Analoge Fotofilme sollten Reisende vor der Sicherheitskontrolle separat vorweisen, da diese durch die CT-Scanner beschädigt werden können.
CT-Scanner setzen sich an Flughäfen in der DACH-Region durch
Der Flughafen Zürich ist nicht der einzige Flughafen, der auf CT-Scanner setzt. So befinden sich am Flughafen Frankfurt 40 CT-Scanner an den rund 160 Kontrollspuren. Vollständig mit CT-Scannern ausgerüstet sind in Frankfurt die Bereiche A und Z. sowie das neue Terminal 3. Am Flughafen München sollen bis Ende 2026 rund 60 CT-Scanner installiert sein. Das Terminal 2 in München ist bereits komplett mit CT-Scannern ausgestattet. Am Flughafen Berlin-Brandenburg sind 24 Sicherheitslinien mit CT‑Scannern ausgestattet. Der Flughafen Wien setzt die neuen Scanner mittlerweile flächendeckend ein.
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