Die Lufthansa Group hat eine konzernweite, einheitliche Regelung zur Nutzung einer Powerbank an Bord veröffentlicht. Seit dem 15. Januar 2026 ist das Laden von Endgeräten über Powerbanks an Bord untersagt. Außerdem gibt es klarere Regelungen zur Menge und Aufbewahrung von Powerbanks in der Kabine.
Lufthansa Group folgt internationalen Empfehlungen
Viele Menschen reisen heutzutage mit einem oder mehreren elektronischen Endgeräten. Damit man unterwegs nicht plötzlich ohne Strom dasteht, bietet sich die Mitnahme einer Powerbank an – also eines kleinen externen Akkus, der über USB oder andere Schnittstellen an das jeweilige Gerät angeschlossen werden kann, um dieses zu laden.
Externe Akkus sind jedoch mittlerweile ein relevantes Sicherheitsthema geworden: Denn es kam mehrfach zu Zwischenfällen an Bord, weil sich eine Powerbank selbst entzündete. Im Januar 2025 entstand an Bord eines Airbus A321 der koreanischen Fluglinie Air Busan noch vorm dem Start ein Brand. Die Crew und alle Passagiere konnten rechtzeitig evakuiert werden, doch die Maschine wurde völlig zerstört. Diese Vorfälle haben zu spürbaren Änderungen bzw. zur Verschärfung der Nutzungsregelungen bei zahlreichen Fluggesellschaften, beispielsweise Singapore Airlines, Emirates und Cathay Pacific, geführt.
Am 12. Januar 2026 gab die Lufthansa Group eine konzernweite Regelung zur Nutzung einer Powerbank an Bord bekannt. Sie basiert auf den aktuellen Empfehlungen der Luftfahrtsicherheitsbehörden EASA und FAA sowie der Luftfahrtorganisationen IATA und ICAO.
Die Powerbank-Regelungen der Lufthansa Group
Ab dem 15. Januar 2026 dürfen Powerbanks auf Flügen aller Lufthansa Group Airlines an Bord weder genutzt noch geladen werden. Gleiches gilt für E-Zigaretten. Powerbanks und E-Zigaretten sind ausschließlich im Handgepäck erlaubt. Pro Passagier dürfen maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden und müssen in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz verstaut werden. Zudem rät die Lufthansa Group, die Originalverpackung der jeweiligen Powerbank zu verwenden, um Beschädigungen und Kurzschlüsse zu vermeiden. Außerdem müssen Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh vorab von der jeweiligen Lufthansa Group Airline genehmigt werden. Eine Genehmigung kann über das Lufthansa Service Center eingeholt werden. Zugelassene medizinische Geräte sind von dieser Regelung ausgenommen.
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