MO Luxe Hotels bietet eine Auswahl von mehr als 4.500 Partnerhotels weltweit. Ein Teil dieser Hotels liegt in Städten oder Regionen, die eine Extraabgabe für Touristen fordern. Die Höhe und Berechnungsgrundlage für diese gern als Tourismussteuer oder Bettensteuer bezeichnete Abgabe unterscheiden sich von Region zu Region oder sogar Stadt zu Stadt und führen immer mal wieder zu Missverständnissen, weshalb wir dieses Thema in diesem Artikel genauer beleuchten.
Was ist die Tourismussteuer oder Bettensteuer?
Die Sonderabgabe für Hotelgäste kann verschiedene Bezeichnungen haben. Sie wird u.a. als Kulturförderabgabe, Tourismussteuer, Bettensteuer oder City-Tax bezeichnet und kommt im In- und Ausland vor. Dementsprechend gibt es keine einheitlichen Regelungen für die Berechnungsgrundlage dieser Sonderabgabe. Während in Berlin beispielsweise fünf Prozent des Nettoübernachtungspreises pro Person und Nacht berechnet werden, fallen in Leipzig pauschal fünf Euro pro Person und Aufenthaltstag an. In manchen Städten und Regionen sind Geschäftsreisende von der Sonderabgabe befreit, in anderen nicht. Die jeweilige Berechnungsgrundlage kann sich zudem (jährlich) ändern.
Allein in Deutschland erheben laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) rund 50 Städte und Kommunen eine Betten- oder Tourismussteuer (Stand Januar 2024). Und so wie es keine allgemeine Regelung zur Berechnungsgrundlage gibt, so existiert auch keine einheitliche Richtlinie darüber, ob und wie die Tourismussteuer in den Buchungssystemen angezeigt werden muss. In manchen Städten und Regionen muss sie vor der Buchung gesondert ausgewiesen oder schon in der Zimmerrate inbegriffen sein. In anderen Destinationen wird sie in der Ratenbeschreibung erwähnt, jedoch erst bei der Zahlung vor Ort auf den Zimmerpreis draufgeschlagen.
Darstellung der Tourismussteuer bei den MO Luxe Hotels
Grundsätzlich ist es so, dass die im MO Luxe Hotels Buchungstool angezeigten Preise, Raten- und Zimmerbeschreibungen von den Hotels in das Global Distribution System (GDS) geladen werden, auf das unser Buchungstool aufbaut. MO Luxe Hotels hat keinen Einfluss auf die Preise und die ausgewiesenen Steuern und ist nur als Vermittler aktiv. Werden Steuern und Gebühren vom Hotel ausgewiesen, so zeigen die MO Luxe Hotels diese an. Folgend die Preisdetails eines Berliner Hotels.

In der Ergebnisliste, in der die verfügbaren Raten aufgeführt werden, wird unter “Preis pro Nacht” und unter “Gesamtpreis” der Bruttopreis von unserem System angezeigt. Folgend die aufgeführten Raten im gleichen Hotel aus Berlin.

Wurde also bei den MO Luxe Hotels eine anfallende Tourismussteuer weder ausgewiesen noch im Preis einkalkuliert, dann geschieht dies nicht aus böser Absicht, sondern ist schlichtweg damit zu begründen, dass die Abgabe vom jeweiligen Hotel nicht ausgewiesen wird. Gleichzeitig steigt die Zahl der Destinationen, die solch eine Abgabe von den Hotelgästen verlangen stetig an, sodass auch ein manuelles Tracken und Aufführen dieser Gebühren für uns nicht möglich ist.
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