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11. Januar 2020 Lisa 0 News

Ryanair: Kunden sollen erhöhte Luftverkehrssteuer nachzahlen

Für uns Vielflieger war die für April 2020 geplante Erhöhung der Luftverkehrssteuer durch die deutsche Bundesregierung als Teil des Klimapakets keine erfreuliche Nachricht. Und auch Airlines hadern damit, denn sie bleiben auf den Mehrkosten für Millionen von Flügen sitzen, die vor diesem Beschluss gebucht worden sind. Dass das keiner Fluggesellschaft gefällt, ist klar – aber die Ryanair handelt jetzt. Per Mails werden betroffene Kunden nun zur Nachzahlung aufgefordert. Ist das rechtens?

Erhöhte Luftverkehrssteuer ab 01.04.2020

Als wichtigen Teil des Klimapakets hat die deutsche Bundesregierung im November 2019 die Erhöhung der Luftverkehrssteuer zum April 2020 festgelegt – relativ kurzfristig. Für innerdeutsche Flüge sowie Strecken innerhalb von Europa bis zu 2.500 km erhöht sich die Steuer von bisher 7,50 € auf 13,03 €. Mittelstreckenflüge bis zu 6.000 km steigen in der Steuer von 22,43 auf 33,01 € und auf der Langstrecke von 42,18 auf 59,43 €. Wie ihr seht, ist die prozentuale Erhöhung auf der Kurzstrecke am höchsten. Was steckt dahinter? Die dadurch prophezeiten Mehreinnahmen von 740 Millionen Euro sollen die verminderten Einnahmen durch die verringerte Mehrwertsteuer für Bahntickets ausgleichen. Der Umwelt zuliebe wird also eine Verlagerung des Verkehrs von der Luft auf die Schienen gefördert.

Ryanair fordert Nachzahlung von Kunden

Die kurzfristige Erhöhung stellt die deutschen Airlines vor ein Problem: Tickets, die vor dem Beschluss der Regierung für Flüge ab dem 01.04.2020 ausgestellt wurden, wurden noch mit dem alten – also zu geringen – Steuersatz verkauft. Die Fluggesellschaften bleiben auf den Mehrkosten sitzen, da die Luftverkehrssteuer erst bei Abflug fällig wird. Ryanair reagiert. Laut dem MDR kontaktiert die Airline derzeit Passagiere per E-Mail und fodert sie dazu auf, die Differenz der Luftverkehrssteuer nachzuzahlen. “Andernfalls werden Sie nicht in der Lage sein, für Ihren Flug einzuchecken”, heißt es in der Mail der Billigfluggesellschaft. Als eine betroffene Passagiere auf diese Mail nicht reagierte, erhielt sie Wochen später eine zweite Mail mit dem Inhalt: “Bitte beachten Sie, dass der ausstehende Betrag innerhalb von 48 Stunden seit Erhalt dieser Nachricht beglichen werden muss. Andernfalls werden Sie nicht in der Lage sein, für Ihren Flug einzuchecken.”

Luftverkehrssteuer nachzahlen – Ist das rechtens?

Die Verbraucherschutzzentrale kritisiert das Vorgehen der Ryanair massiv, aber: Es ist rechtens. Der Luftverkehrsrechtler der Technischen Universität Dresden Ronald Schmid erklärt wieso: “Denn damals wusste man nicht, dass sie auf den Flug erhoben werden wird. Und jetzt kann Ryanair tatsächlich sagen: Wenn Sie fliegen, dann ist diese Steuer für uns fällig. Und nachdem das eine Steuer des Staates ist, muss Ryanair die auch tatsächlich abführen.” Robert Bartel von der Verbraucherschutzzentrale ergänzt jedoch, dass dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entscheidend sind: “Ryanair hat in den eigenen Geschäftsbedingungen einen Artikel, der vorsieht, dass man bei einer Erhöhung der Steuer auch diesen Erhöhungsbetrag verlangen kann.” Weiterhin erklärt der Verbraucherschützer, dass die genannte Frist von 48 Stunden “arg ungewöhnlich” und “nicht angemessen” sei.

Pauschalreisende nicht betroffen

Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, müssen keine Angst haben, die erhöhte Luftverkehrssteuer nachzahlen zu müssen. Die oben genannten Artikel in den AGB wird man so bei Reiseveranstaltern nämlich nicht finden. Der Deutsche Reiseverband (DRV) erklärt dazu: “Unserer Kenntnis nach nimmt die überwiegende Mehrzahl der Reiseveranstalter diese Möglichkeit nicht wahr und hat diesen Passus nicht in den AGBs, sodass sich die Kunden auf den ursprünglichen Reisepreis verlassen können.”

Wie gehen die anderen deutschen Airlines damit um?

Hier können wir Entwarnung geben: der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) teilte mit, dass Lufthansa, Eurowings, Condor und Tuifly die Mehrkosten nicht auf ihre Passagiere umlegen, sondern diese selbst tragen werden. Später bestätigte auch Easyjet, dass Kunden die Luftverkehrssteuer nicht nachzahlen müssen – und das, obwohl deren AGB denen der Ryanair in diesem Punkt ähnelt und damit eine Nachforderung der erhöhten Steuer zuließe. Aber das Statement, das Easyjet gegenüber MDR AKTUELL äußerte, lautet: die Fluggesellschaft hat “nicht die Absicht, zusätzliche Kosten, welche durch die Erhöhung der deutschen Luftverkehrssteuer entstehen, für bereits bestehende Buchungen (ab dem 1. April 2020) von ihren Kunden zu einzufordern.”

Ryanair: Kunden sollen erhöhte Luftverkehrssteuer nachzahlen – Fazit

Dass Ryanair als einzige Fluggesellschaft die erhöhte Luftverkehrssteuer auf die Kunden umlegt, passt ins Bild, das viele von der Billigairline haben. Das sieht auch der Verbraucherschützer Robert Bartel ähnlich und spricht von einer “Image-Frage”. Ob die Ryanair Passagiere angesichts der Kampfpreise ein Auge zudrücken oder doch verägert sind, bleibt abzuwarten.

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