Vielfliegerprogramme wie Miles & More, der British Airways Club oder Air France Flying Blue bieten Reisenden zahlreiche Möglichkeiten, Meilen oder Punkte zu sammeln – und diese später für Prämienflüge oder andere Prämien einzulösen. Doch was passiert, wenn solche Flüge im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt werden? Dürfen Angestellte beruflich oder geschäftlich gesammelte Meilen privat nutzen oder gehören sie dem Unternehmen?
Keine klare gesetzliche Regelung
In Deutschland gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die die Eigentumsfrage bei dienstlich gesammelten Meilen eindeutig klärt. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch in einem Grundsatzurteil vom 11.04.2006 (Aktenzeichen: 9 AZR 500/05), dass ein Arbeitgeber anordnen kann, dass dienstlich erworbene Bonusmeilen ausschließlich für dienstliche Zwecke eingesetzt werden.
Grundsätzlich gilt bei Vielfliegerprogrammen: Die Meilen werden dem persönlichen Vielfliegerkonto des Reisenden gutgeschrieben, nicht dem Unternehmen. Das Vielfliegerkonto ist personenbezogen, und der Vertrag über die Teilnahme am Bonusprogramm wird zwischen der Airline und dem jeweiligen Fluggast geschlossen – nicht mit dem Arbeitgeber. Davon zu unterscheiden sind Geschäftskundenprogramme, die auf die Bedürfnisse von Unternehmern und Unternehmen zugeschnitten sind. Programme wie Lufthansa PartnerPlusBenefit, Air France/KLM Bluebiz oder British Airways On Business können in der Regel zusätzlich zum entsprechenden Vielfliegerprogramm für Privatpersonen genutzt werden und führen zu einer Punkte- bzw. Meilengutschrift auf dem Konto des Unternehmens.
Doch auch wenn Vielfliegermeilen und Hotelpunkte in der Regel direkt auf dem Konto des Arbeitnehmers landen, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer dienstlich gesammelte Meilen auch frei verwenden darf. Der Arbeitgeber kann durch interne Richtlinien festlegen, wie mit den dienstlich gesammelten Meilen und Punkten umzugehen ist. Häufig finden sich solche Regelungen in Reisekostenrichtlinien, Dienstreiseordnungen oder Betriebsvereinbarungen.
Private Nutzung oft erlaubt
Viele Unternehmen erlauben oder dulden die private Nutzung von beruflich gesammelten Meilen und nutzen diese auch als Anreiz für Mitarbeiter, die viel Zeit auf Reisen verbringen. Andere Unternehmen wiederum schreiben vor, dass Meilen ausschließlich für künftige Geschäftsreisen verwendet werden müssen, um Reisekosten zu minimieren. In diesen Fällen ist die private Nutzung untersagt.
- Rekord: 200.000 Membership Rewards Punkte Willkommensbonus (bis 01.12.2025) - 15.000 Euro Mindestumsatz in den ersten 6 Monaten erforderlich
- 1.400+ Euro Guthaben jährlich (Reise: 200€, Sixt-Ride: 200€, Sixt+ Auto Abo: 240€, Dell: 200€, eBuero: 300€, Office Club: 300€)
- Zusätzliche Punkte und Rabatte dank Amex Offers
- Bei 14 Vielfliegerprogrammen und 3 Hotelprogrammen gleichzeitig Meilen/Punkte sammeln (inkl. Miles & More)
- 1 Punkt je 1 Euro Umsatz (1,5 Punkte/Euro mit dem Membership Rewards Turbo) - entspricht bis zu 1,2 Meilen je 1€
- Kostenloser Loungezugang (2x Priority Pass, Centurion, Lufthansa, etc.)
- Statusvorteile bei zahlreichen Hotelprogrammen
- Umfangreiche Reise- und Mietwagen-Versicherungsleistungen
- Bis zu 101 kostenlose (!) Zusatzkarten
- Mit den Zusatzkarten gesammelte Punkte werden dem Hauptkonto gutgeschrieben
In der Praxis ist es natürlich schwierig, die tatsächliche Verwendung der Meilen zu kontrollieren, da Arbeitgeber in der Regel nicht nachvollziehen können, bei welchen Programmen ein Mitarbeiter angemeldet ist und insbesondere auch keinen Zugriff auf das persönliche Vielfliegerkonto des Mitarbeiters haben. Auch dieser Umstand führt dazu, dass die private Nutzung oft erlaubt ist.
Meilen als geldwerter Vorteil?
Vorsicht ist geboten, wenn man geschäftlich gesammelte Meilen privat nutzen möchte. Wenn Mitarbeiter dienstlich gesammelte Meilen privat nutzen dürfen, kann dies als geldwerter Vorteil gewertet werden und zu einer Steuerpflicht führen. Es stellt sich die Frage, ob bzw. wann geschäftlich gesammelte Meilen versteuert werden müssen. Im folgenden Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die rechtliche Lage, mögliche Ausnahmen und worauf ihr als Meilensammler achten solltet.
Steuerliche Aspekte beim Meilen sammeln – Muss man Meilen versteuern?
Wem gehören beruflich oder geschäftlich gesammelte Meilen? – Fazit
Auch wenn Meilen und Punkte in der Regel formal dem Reisenden gutgeschrieben werden, kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass die dienstlich erflogenen Meilen und Punkte auch privat verwendet werden dürfen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Umgang mit Vielfliegerpunkten durch interne Vorschriften zu regeln.
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