Die 100-Milliliter-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck fällt an den ersten deutschen Flughäfen: In Nürnberg ist sie bereits vollständig entfallen, in München folgt die Aufhebung an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen ab dem 18. September 2026. In Frankfurt und Berlin hängt die erlaubte Flüssigkeitsmenge dagegen weiterhin von der genutzten Kontrollstelle ab.
CT-Scanner ermöglichen bis zu zwei Liter im Handgepäck
Seit 2006 gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck strenge Beschränkungen. Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitgenommen werden. Darüber hinaus müssen diese Behälter in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden.
Moderne CT-Scanner können das Handgepäck dreidimensional untersuchen und ermöglichen dadurch auch die Kontrolle größerer Flüssigkeitsbehälter. Nachdem die Europäische Union den Einsatz entsprechender Geräte aufgrund eines technischen Problems zwischenzeitlich eingeschränkt hatte, erhielt Ende Juli 2025 eine erste Konfiguration der Scanner wieder grünes Licht. Die Lockerung gilt allerdings nicht automatisch an allen europäischen Flughäfen oder Kontrollstellen. Entscheidend ist, welche zugelassene Technik am jeweiligen Flughafen eingesetzt wird.

Unterschiedliche Umsetzung an deutschen Flughäfen
Der Flughafen Nürnberg war im Mai 2026 der erste deutsche Flughafen, der die bisherige 100-Milliliter-Grenze vollständig aufhob. Flüssigkeiten und Gele in auslaufsicheren Behältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern können seitdem im Handgepäck bleiben. Auch ein transparenter Ein-Liter-Beutel ist dort nicht mehr erforderlich. Elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops müssen ebenfalls nicht mehr aus dem Handgepäck genommen werden.
Am Flughafen München wird die 100-Milliliter-Regel ab dem 18. September 2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen aufgehoben. Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern können dann durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden. Flüssigkeiten und Laptops können im Handgepäck verbleiben. Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern müssen weiterhin im aufgegebenen Reisegepäck transportiert werden.
Am Flughafen Frankfurt kommen mittlerweile an den meisten Sicherheitskontrollen in Terminal 1 sowie an allen Kontrollstellen im neuen Terminal 3 CT-Scanner zum Einsatz. Dort dürfen Flüssigkeiten bis zu zwei Litern im Handgepäck mitgeführt werden und müssen nicht in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel verpackt sein. Auch elektronische Geräte können im Handgepäck verbleiben. An einzelnen Kontrollstellen, darunter bestimmte Gates im Bereich C, Sonderkontrollstellen und Transferkontrollen, gilt dagegen weiterhin die bisherige 100-Milliliter-Regel.
Auch am Flughafen Berlin Brandenburg ist die Umrüstung noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Sicherheitskontrollbereiche 1 und 5 in Terminal 1 sowie die Sicherheitskontrolle in Terminal 2 sind mit CT-Scannern ausgestattet. Dort sind Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern zulässig. Da weiterhin konventionelle Kontrollstellen existieren und vorab nicht immer feststeht, welche Kontrollstelle ein Passagier nutzt, empfiehlt der Flughafen weiterhin, sich grundsätzlich an der bisherigen 100-Milliliter-Regel zu orientieren.
Eine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt es damit weiterhin nicht. Reisende sollten vor dem Abflug und insbesondere bei Anschlussflügen prüfen, welche Flüssigkeitsregeln am jeweiligen Flughafen und gegebenenfalls an der konkreten Sicherheitskontrolle gelten.
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