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22. Oktober 2017 Mark 4 Interviews

Geld-für-Flug im Interview: „Wir stornieren Flugtickets aller Airlines und aller Tarife!“

Ich freue mich euch heute mal wieder einen etwas anderen Artikel auf meilenoptimieren.com präsentieren zu können. Wir bleiben natürlich beim Thema Fliegen, allerdings geht es ausnahmsweise Mal nicht um das effektive und günstige Buchen von Flügen, sondern um das Gegenteil: Stornieren… Mir selbst war bis vor kurzem nämlich nicht bewusst, dass prinzipiell jeder Flug durch den Fluggast stornierbar ist und ein Anspruch auf Erstattung besteht, auch wenn die Airline dies in ihren Tarifkonditionen ausschließt. Ich habe mich deshalb mal mit Phillip, einem der Gründer des Startups Geld-für-Flug, über das Thema unterhalten. Vielleicht könnt ihr wie ich noch was Neues lernen…


Hi Phillip, vielleicht stellt ihr euch kurz vor. Wer steht hinter Geld-für-Flug und welches Ziel verfolgt ihr mit eurem Unternehmen?

Hi Mark! Zunächst einmal, herzlichen Dank für die Einladung zum Gespräch. Ich bin Phillip Eischet, einer der Gründer und Geschäftsführer von Geld-für-Flug, kurz GFF. Zusammen mit Torben Antretter und Benedikt Quarch habe ich das Unternehmen zu Beginn des Jahres gegründet. Hinter GFF steckt ein junges und dynamisches LegalTech Start-up aus Düsseldorf, welches dem Kunden dabei hilft schnell und einfach zu seinem Recht zu kommen. Konkret helfen wir dem Fluggast dabei jedes Ticket jeder Airline und jedes Tarifs stornieren zu können, auch wenn die Fluggesellschaft behauptet, es sei gar nicht stornierbar.

Es gibt ja bereits andere Unternehmen, die sich Flugverspätungen und Flugausfällen widmen und für den Kunden eine Entschädigung erwirken. Was ist bei euch anders?

Flugverspätungen und Flugausfälle, also die EU-Verordnung 261, sind Themen, die schon seit Jahren diskutiert werden. In der Tat gibt es in diesem Bereich bereits viele Unternehmen.

Wir hingegen haben uns auf kundenseitige Flugstornierungen spezialisiert, also den Fall, dass der Fluggast einen Flug nicht antreten kann bzw. in der Vergangenheit nicht antreten konnte.

Dabei erhält der Kunde eine Sofort-Auszahlung ohne langes Warten. Somit kann jeder, der seinen Flug stornieren möchte, diesen bei uns einreichen. Gesetzlich gesehen, steht es dem Kunden nämlich zu, unabhängig von gebuchter Airline und gebuchtem Tarif, einen Teil des Flugpreises zurückerstattet zu bekommen. Da nahezu jede Airline sich gegen diese Ansprüche aber wehrt, kaufen wir dem Fluggast seine Rückerstattungsforderungen ab und zahlen den Kunden direkt aus. Wir setzen uns dann mit den Fluggesellschaften auseinander.

Wann kann ich meinen Flug einreichen? Und was muss ich bei der Einreichung meines Fluges beachten?

Neben allen in der Zukunft liegenden Flügen, können auch Fälle von uns bearbeitet werden, die bis zu 3 Jahre in der Vergangenheit liegen. Grundsätzlich gilt jedoch: „Je früher, desto besser“, d.h. desto höher unsere Auszahlung an den Kunden. Weiterhin ist die Voraussetzung, dass mindestens einer der Flughäfen, also der Abflug- oder Zielflughafen, in Deutschland liegt. Die höchsten Auszahlungen können wir also bieten, wenn der Kunde einen in der Zukunft liegenden Flug noch nicht selbst gegenüber der Airline bzw. Reisebüro storniert hat.

Wie hoch ist die Auszahlung mit der ich rechnen kann?

Das kommt auf den jeweiligen Fall an. Alle Flüge werden von uns individuell geprüft.

Für Flüge, die in der Vergangenheit liegen, sind die Auszahlungsbeträge generell niedriger. Ansonsten fließen in die Ermittlung des Auszahlungsbetrags zahlreiche Faktoren ein, wie z.B. die gebuchte Airline, das Flugdatum, die Flugstrecke, die Auslastung des Flugzeugs etc. Insgesamt betrachten wir mehrere hundert Datenpunkte.

Generell können wir versichern, dass wir immer deutlich mehr auszahlen als die Fluggesellschaft bzw. das Reisebüro zahlen würde, wenn sie denn überhaupt irgendetwas zahlen. Unsere Prüfung der Buchung ist für den Kunden dabei selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Macht es einen Unterschied wann ich ein Ticket stornieren möchte? Kann ich bis zum letzten Moment damit warten?

Ja, das macht tatsächlich einen Unterschied. Unsere Auszahlungen bei Flügen mit einem größeren zeitlichen Abstand sind deutlich höher. Sobald ein Flug also storniert werden soll bzw. die Überlegung besteht, bietet es sich an, diesen direkt bei uns einzureichen, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Wieso ist es möglich auch bei Schnäppchen-Tarifen eine Rückzahlung zu erwirken? Schließen die Airlines in ihren Tarifbedingungen diese nicht explizit aus?

Die Fluggesellschaften ignorieren geltendes Recht, indem sie häufig die Stornierbarkeit von Flugtickets pauschal ausschließen. Das ist rechtswidrig. Generell müssen Steuern und Gebühren sowie ersparte Aufwendungen immer zurückerstattet werden. Dies gilt genauso für Schnäppchen-Tarife. In der Praxis gibt es jedoch die besagte hohe Diskrepanz zwischen Recht haben und Recht bekommen. Und genau deswegen gibt es uns.

Wie sieht es mit angebrochenen Tickets aus? Ich buche zum Beispiel recht häufig Onewayflüge um diese in ein größeres Routing einzugliedern. Häufig sind Oneways aber fast genau so teuer wie Returnflüge. Kann ich den Hinflug antreten und mir den Rückflug erstatten lassen?

Das ist grundsätzlich natürlich möglich, ja. Du kannst Deinen Rückflug bei uns einreichen und hast die Chance auf eine Auszahlung. Es ist darüber hinaus bei uns übrigens auch möglich, den Flug nur für einzelne Personen aus einer gemeinsamen Buchung zu stornieren.

Viele unserer Leser buchen natürlich einen Teil ihrer Flüge mit Meilen. Übernehmt ihr auch hier den Prozess für eine Stornierung?

Ja, selbst Flüge, die mit Vielfliegermeilen gebucht wurden, können über uns storniert werden. Inwiefern wir den mit Meilen bezahlten Flugpreis zurückerstatten können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ich kann allgemein nur dazu raten, über unsere Homepage ganz leicht den Flug einzureichen und sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen zu lassen.

Bei Meilentickets bekommt man ja im Vergleich zu regulären Tickets die Meilen, sowie Steuern und Gebühren, meist ohne viel Aufwand zurück. Sind eventuell erhobene Stornogebühren rechtens?

Nein, das Erheben von Gebühren hinsichtlich der Flugstornierung ist unter keinen Umständen rechtmäßig.

Auf welcher rechtlichen Basis arbeitet ihr? Bei Verspätungen ist die Rechtslage durch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ja sehr klar und Entschädigungssummen sind weitgehend standardisiert.

Genau, die EU-Verordnung ist ein sehr pauschaler Anspruch. Unser rechtliches Vorgehen basiert grundsätzlich darauf, dass zwischen der Airline und dem Buchenden ein Werkvertrag besteht. Dieser ist jedoch – wie dann auch der Anspruch – stets individuell zu beurteilen, sodass unsere Rechtsgrundlage daher auch deutlich komplexer ist als die im Bereich Flugverspätung. Zentral ist jedoch, dass der Werkvertrag vorsieht, dass der Käufer zu jeder Zeit kündigen kann (§649 BGB). Und diesem Recht gehen wir auch konsequent nach.

Auf welchem Weg erwirkt ihr die Rückvergütung? Müsst ihr wirklich bis vor Gericht ziehen?

Das kommt auf den Einzelfall drauf an. In der Tat müssen wir dabei häufig auch vor Gericht ziehen. Der jeweilige Aufwand eines Falles bzw. das Verhalten einer Airline ist immer unterschiedlich. Dabei muss die Angebotshöhe jedes Mal aufs Neue individuell kalkuliert werden. Ich möchte aber nochmals betonen, dass der Kunde mit der rechtlichen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun hat. Dies machen wir im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sein Geld kann der Kunde auf jeden Fall behalten.

Ich kann mir vorstellen, dass sich einige Airlines gern quer stellen. Wie sieht eure Erfolgsquote aus?

Quer stellen können sie sich gerne, am Ende können sie sich jedoch nicht gegen geltendes Recht stellen. Prozesse können sich zum Teil über mehrere Monate hinziehen, wovon unsere Kunden jedoch nichts mitbekommen. Sie erhalten gleich nach der Annahme unseres Angebots ihre Auszahlung. Somit tragen wir das volle Risiko und der Kunde kann sein Geld im jeden Fall behalten.

Wie viele Tickets habt ihr mittlerweile aufgekauft?

Wir haben schon über 10.000 Tickets aufgekauft und Kunden ausgezahlt. Das tolle Feedback von unseren Kunden motiviert uns weiter für geltendes Recht einzustehen und zu wachsen, was wir in den nächsten Monaten auch in anderen Märkten tun werden.

Letzte Frage: Glaubt ihr euer Modell wird sich über kurz oder lang auf das Tarifmodell der Airlines auswirken?

Ein Beispiel: Die Sitzplätze eines Airbus A380 werden im Durchschnitt, so sagen Branchenexperten, im Laufe einer Buchungsperiode 3-mal verkauft und 2-mal storniert. Aufgrund der Stornierungs-Klauseln der Airlines – Ausschluss der Stornierung – kassiert diese somit 3-mal den Verkaufspreis eines jeden Sitzplatzes. Somit bereichern sich die Airlines an den nicht zurückerstatteten Beträgen, wir sprechen hier von mehreren 100 Millionen pro Jahr. Ob wir Auswirkungen auf das Tarifmodell der Airlines haben, würde ich daher bezweifeln. Wir sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Aber natürlich ist es spannend zu sehen, wie die Fluggesellschaft in Zukunft darauf reagieren und ob sie endlich aufhören geltendes Recht mit Füßen zu treten.

Phillip, vielen Dank für deine Zeit und dieses Interview.

Danke auch J

Hier geht es zu Geld-für-Flug.de

Habt ihr noch eine Frage an Phillip? Hinterlasst einen Kommentar und wir leiten die Frage weiter…


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