Viele Menschen können heutzutage kaum noch ohne ihre geliebten elektronischen Geräte leben. Auch auf Reisen gehören Smartphone, Tablet oder Laptop für viele zu den unverzichtbaren Dingen. Damit man unterwegs nicht plötzlich ohne Strom dasteht, bietet sich die Mitnahme einer Powerbank an – also eines kleinen externen Akkus, welcher über USB an das jeweilige Gerät angeschlossen werden kann um dieses zu laden. Welche Gefahr sich allerdings dahinter verbergen kann ist den meisten nicht klar. Daher gilt es einige Regeln für die Mitnahme einer Powerbank im Flugzeug zu beachten, denn nicht jede Powerbank ist erlaubt…
Wie gefährlich eine Powerbank tatsächlich sein kann, zeigten in der Vergangenheit einige Zwischenfälle. Erst Anfang August teilte die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig mit, dass eine Powerbank auf einem Eurowings Flug von Mailand nach Düsseldorf eine Jacke in Brand gesetzt hatte. Durch die Crew konnte das Feuer jedoch schnell gelöscht werden und die Maschine konnte ihren Flug ohne Probleme fortsetzen. Auch die Lufthansa gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass es auf mehreren Flügen zu solchen Zwischenfällen gekommen ist. In diesen Fällen konnte durch das Eingreifen der Flugbesatzung ebenfalls Schlimmeres verhindert werden. Aber jedem sollte klar sein, wie gefährlich ein Brand an Bord eines Flugzeuges sein kann. Deshalb gibt es ein paar Regeln für die Mitnahme einer Powerbank im Flugzeug.
IATA Empfehlung für Powerbanks
Die „International Air Transport Association“, also der Weltverband für Luftverkehrsgesellschaften, verfolgt das Ziel einen sicheren, planmäßigen und wirtschaftlichen Transport von Menschen und Gütern zu gewährleisten. So gibt die IATA angesichts diverser Zwischenfälle mit Powerbanks Empfehlungen zur Mitnahme von externen Akkus für die Luftverkehrsgesellschaften, an welchen sich die Airlines orientieren können. Wie sich der Formulierung „Empfehlung“ schon entnehmen lässt, sind diese für die Fluglinie nicht verpflichtend. Dies ermöglicht den Airlines die Mitnahme mehr oder weniger streng auszulegen. Es lassen sich jedoch ein paar grundsätzliche Dinge festhalten.
Powerbank – Niemals ins Aufgabegepäck
In Bezug auf die Mitnahme von externen Akkus, haben alle namhaften Airlines eines gemeinsam – Powerbanks gehören nicht ins Aufgabegepäck. Der Grund dafür ist relativ einfach. Sollte eine Powerbank aufgrund eines Kurzschlusses im Frachtraum Feuer fangen, bleibt dies erstens eine Zeit lang unbemerkt und zweitens ist ein schnelles Eingreifen der Crew aufgrund der räumlichen Distanz und der Gegebenheiten im Frachtraum schlichtweg unmöglich. Noch dazu kommt, dass die Kleidung oder ähnliches im Koffer für das Feuer als Quelle dienen kann und sich der Brand schnell ausbreiten kann. Zwar sind die Frachträume mit einer Löschanlage ausgestattet, jedoch ist nicht gesagt, dass diese den Brand eines Lithium-Ionen Akkus zuverlässig bekämpft.
Solltet ihr dennoch eine Powerbank im Aufgabegepäck haben, kann es durchaus passieren, dass diese durch einen Luftsicherheitsassistenten entnommen wird. An vielen Flughäfen wird das gesamte Aufgabegepäck mittlerweile voll automatisch kontrolliert und ein Computer erkennt Unregelmäßigkeiten auf Anhieb. Im Anschluss erfolgt unter Umständen eine manuelle Nachkontrolle und die Powerbank wird entfernt.
Wenn ihr auf Reisen keinesfalls auf eine Powerbank verzichten könnt, dann solltet ihr diese ausschließlich im Handgepäck mitführen. Hier kann im Zweifelsfall die Flugbesatzung oder ihr selbst schnell auf das Gerät zugreifen und ein Brand kann verhindert werden. Aber auch hier müssen ein paar Regeln beachtet werden.
Powerbank im Flugzeug – Kapazitätsgrenzen
Die meisten Airlines haben eine Kapazitätsobergrenze für Powerbanks im Flugzeug festgelegt, die ohne Probleme im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Diese liegt in der Regel bei max. 100 Wattstunden (Wh). Eine übliche Kapazität für Powerbanks, die für Handys und Tablets gedacht ist, sind 37 Wh. Ein Smartphone kann damit beispielsweise 3 bis 4 mal komplett geladen werden. Mit einer fürs Handy gedachten Powerbank solltet ihr in der Praxis also selten Probleme haben. Nutzt man dagegen eine Powerbank für den Laptop bewegt man sich schnell am oberen Ende der maximal zulässigen Kapazität. Wenn ihr euch aber an die 100 Wh-Regel haltet, seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Sind auf eurer Powerbank keine Wattstunden angegeben, könnt ihr diese auch leicht selbst ausrechnen und prüfen, ob sie für die Mitnahme in der Kabine geeignet ist. Auf der Rückseite sollten zumindest die Spannung (in Volt) und die Nenn-Kapazität (in mAh) angegeben sein. Das Produkt aus beiden ist die elektrische Energie, welche im Zusammenhang mit Powerbanks in Wattstunden gemessen wird (aus dem Haushalt kenn man Kilowattstunden). Es gilt dann:
- Wh = mAh x V / 1000 (bzw. Wh = Ah x V)
Die meisten Lithium-Ionen Akkus arbeiten mit einer Spannung von 3,7 V. Eine Powerbank mit 10.000 mAh (=10 Ah) Kapazität würde daher 37 Wattstunden an Energie speichern.
Laut Empfehlung der IATA sind bis zu 20 Powerbanks pro Person mit einer maximalen Energie von 100 Wh erlaubt. Die Lufthansa gibt beispielsweise keine konkreten Mengen an. Hier heißt es, dass Ersatzbatterien nur „in Mengen für den persönlichen Gebrauch im Handgepäck“ mitgenommen werden dürfen. Hier wird also im Einzelfall entschieden, bis zu welcher Menge ein persönlicher Gebrauch vorliegt. Die von der IATA empfohlene Höchstmenge von 20 Stück sollten ohnehin für Nachfragen an den Sicherheitskontrollen führen, zumal diese Menge im Alltag so oder so nicht sinnvoll und praktikabel erscheint.
Ankündigung notwendig bei 100 – 160 Wh Nennenergie
Etwas komplizierter wird es hingegen ab einer Nennenergie von 100 Wh bis 160 Wh. Grundsätzlich ist die Mitnahme noch erlaubt. Die IATA gibt hier jedoch in ihrer Empfehlung die Mitnahme von nur noch maximal zwei Stück an. Je nach Airline muss die Mitnahme aber vorher angekündigt werden, sonst könnte es vor Ort Probleme geben. Die Lufthansa verlangt zum Beispiel eine vorherige mündliche Ankündigung und die Mitnahme bedarf einer Genehmigung durch die Airline. Bei British Airways oder Qatar Airways sind allerdings zwei Stück ohne vorherige Ankündigung erlaubt.
Verbot bei mehr als 160 Wh Nennenergie
Wem diese Leistung noch nicht ausreichen sollte, hat ab einer Nennenergie von über 160 Wh schlechte Karten, denn ab diesem Wert sind zusätzliche Akkus grundsätzlich verboten. Solltet ihr mehrere Powerbanks mitnehmen wollen, müsst ihr außerdem darauf achten, dass diese getrennt voneinander, möglichst in der Originalverpackung oder in einer anderen Verpackung, transportiert werden und gegen Kurzschlüsse gesichert sind.
Wie ihr bereits seht, gibt es verschiedene Regelungen, welche von den Airlines noch dazu unterschiedlich umgesetzt werden. Dementsprechend solltet ihr euch vor Reiseantritt zunächst mit den Gepäckbestimmungen der Airline vertraut machen und prüfen, ob eure Powerbank im Handgepäck zulässig ist oder nicht. Achten müsst ihr auch auf die Bezeichnung, denn nicht jede Airline nennt in ihren Gepäckbestimmungen explizit die Powerbank. Diese werden häufig auch als „Ersatzakkus“, „Lithium-Ionen-Akkus“, „Lithium-Batterien“ bezeichnet oder einfach nur unter „Batterien“ geführt. Die folgenden Links führen euch direkt zu den Gepäckbestimmungen einiger wichtiger Airlines:
- Air China
- All Nippon Airways
- British Airways
- Cathay Pacific
- Emirates
- Etihad
- Lufthansa
- Singapore Airlines
- Turkish Airlines
- United
Powerbank im Flugzeug – Fazit
Wer ein paar kleine Regeln beachtet, dürfte bei der Mitnahme von Powerbanks keinerlei Probleme haben. Ersatzakkus mit einer Nennenergie von max. 100 Wh reichen für den Eigenbedarf und zum Aufladen des Smartphones oder Tablets vollkommen aus. Hier bekommt man Powerbanks mit 10.000 mAh, was bei den meisten Akkus 37 Wh entspricht und damit deutlich unter 100 Wh liegt, ab ca. 15 Euro. Diese sind aufgrund der kompakten Größe und des geringen Gewichts außerdem gut zu handhaben und eignen sich bestens für die Mitnahme in der Flugzeugkabine. Achten müsst ihr jedoch unbedingt darauf, unabhängig von der Nennenergie, eure Powerbank niemals ins Aufgabegepäck zu legen. Sonst könnte euch eine böse Überraschung am Zielort erwarten, wenn die Powerbank vor Abflug aus eurem Gepäck entfernt wurden ist. Wollt ihr dennoch eine Powerbank mit einer Nennenergie von 100 Wh – 160 Wh mitnehmen, prüft vor Abflug, ob ihr die Powerbank vorher anmelden und ihr euch eine Genehmigung von der Airline einholen müsst.