Flugreisende können auf eine Rückerstattung des Flugpreises bestehen und müssen einen angebotenen Gutschein der Fluglinie nicht annehmen. So die aktuelle Entscheidung der EU-Kommission zum Thema “Zwangsgutscheine”. Das ist ein Rückschlag für mehrere Bundesminister, die Verbraucher dazu verpflichten wollten, Gutscheine der Airlines anzunehmen, statt sich den Flugpreis auszahlen zu lassen.
Die Entscheidungsgewalt der Verbraucher, einen Gutschein anzunehmen oder eine Rückerstattung zu fordern, wollte die Bundesregierung während der Coronakrise aufheben. Mit diesem Vorgehen wollten die deutschen Verkehrs-, Wirtschafts- und Verbraucherminister Liquiditätsengpässe durch die vielen anfallenden Rückzahlungen bei den Fluggesellschaften verhindern. Doch um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, hätte in diesem Zuge die geltende EU-Fluggastrechte-Verordnung in Deutschland vorübergehend außer Kraft gesetzt werden müssen.
Adina Valean, EU-Verkehrskommissarin, stellte in einem Schreiben an diese Bundesminister nun klar, dass die EU-Fluggastrechte-Verordnung auch während der Coronakrise gilt. Den europäischen Fluggesellschaften müsse bei fehlender Liquidität anderweitig geholfen werden oder die Airlines müssten ihr Gutscheinangebot attraktiver gestalten, sodass sich Passagiere freiwillig für diese Option entscheiden. Letztlich ist eine Änderung der EU-Fluggastrechte-Verordnung nur mit Zustimmung der EU-Kommission sowie des EU-Parlaments überhaupt möglich. Einen nationalen Alleingang der Bundesregierung wird die Europäische Union nicht dulden.
Neben der EU-Kommission haben auch die jeweiligen Fraktionen der großen Koalition Abstand von der Idee der Zwangsgutscheine genommen. Als Alternative wird nun ein staatlich finanzierter Sicherungsfonds für die Reisebranche diskutiert. Einerseits soll dieser Sicherungsfonds die Unternehmen der Reisebranche stützen und anderseits die Rückzahlung der Reisepreise an die Verbraucher gewährleisten. Nach der Krise soll dieser Fonds dann von den Reiseunternehmen wieder befüllt werden, sodass die Rettung der Airline- bzw. Tourismusbranche nicht auf Kosten der Steuerzahler vonstattengeht.
Vorerst keine Zwangsgutscheine für Flugreisende – Fazit
Das letzte Wort scheint bei diesem Thema noch nicht gesprochen. Der deutsche Staat steht mit dem Wunsch einer verpflichtenden Gutscheinregelung nicht alleine da. Laut Medienberichten sind die EU-Mitglieder in dieser Frage gespalten. Sicherlich wird in der Politik noch weiter über dieses Thema gestritten. Bis dahin werden die Airlines versuchen, die Rückerstattungen solange wie möglich hinauszuzögern und parallel die Gutscheinlösung weiter bewerben. Michael O’Leary, Chef der Ryanair, deutete schon an, dass manche Kunden bis zu sechs Monate auf die Erstattung ihres Reisepreises warten müssten.
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