Die Europäische Union arbeitet an einem einheitlichen Impfzertifikat. Der EU-Impfausweis – der sogenannte „Grüne Pass“ – soll ab Ende Juni kommen, darauf haben sich die Mitgliedsstaaten in Brüssel verständigt. Der Vorteil für EU-Bürger: Das Zertifikat wird EU-weit anerkannt und könnte Reisenden innerhalb der EU die Quarantänepflicht ersparen.
Bis zu den europäischen Sommerferien soll also die Vereinbarung umgesetzt und in eine Verordnung umgewandelt werden. Dadurch könnte den EU-Bürgern die Ausübung ihres Rechts auf freien Personenverkehr wieder ermöglicht werden. Um zu reisen, ist der „Grüne Pass“ allerdings nicht zwingend notwendig, weil er keine Reisedokumente ersetzt.
Wie der „Grüne Pass“ der EU funktionieren soll
Der „Grüne Pass“ bestätigt, dass man entweder gegen Corona geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder eine COVID-19-Erkrankung hinter sich hat. Diese Informationen sollen Aufschluss darüber geben, ob ein Mensch das Coronavirus verbreiten kann oder zumindest wie wahrscheinlich die Verbreitung durch diese Person ist. Dadurch könnten Test- oder Quarantänepflichten bei Einreise in andere EU-Staaten entfallen. Der EU-Impfausweis wird in digitaler oder in Papierform ausgestellt und akzeptiert. Ausgestellt wird der Nachweis kostenfrei von den nationalen Behörden in der Landessprache und in Englisch.

Theoretisch ist alles geregelt, praktisch jedoch nicht
Grundsätzlich liegt die Entscheidung, welche Beschränkungen durch den Nachweis aufgehoben werden, bei den einzelnen Mitgliedsstaaten. Jedoch steht in der Vereinbarung, dass sich die 27 EU-Länder dazu verpflichten, die Zertifikate der anderen Länder anzuerkennen und den Passinhaber*innen dieselben Rechte zu gewähren. Zudem müssen die Mitgliedsstaaten den Impfnachweis für alle in der EU zugelassenen Impfstoffe akzeptieren und können darüber hinaus festlegen, ob sie Impfungen mit Impfstoffen akzeptieren, die nur in bestimmten Ländern zugelassen wurden. Doch im Laufe der Gestaltung der Verordnung könnten unterschiedliche Interessen und Meinungen einzelner Mitgliedsstaaten den Prozess verzögern. Ein altbekanntes Problem in der Europäischen Union.
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