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17. Mai 2018 Mark 0 Interviews

Follow-up Interview mit Geld-für-Flug.de zum BGH Urteil zur Flugpreiserstattung

Erst vor wenigen Monaten hatten wir uns mit Phillip, einem der Gründer von Geld-für-Flug.de, über die Möglichkeiten unterhalten Flüge zu stornieren und eine Erstattung zu erhalten. Vereinfachtes Fazit damals: Prinzipiell ist jeder Flug durch den Fluggast stornierbar und es besteht ein Anspruch auf Erstattung, auch wenn die Airline dies in ihren Tarifkonditionen ausschließt. Zwischenzeitlich hat nun auch der Bundesgerichtshof ein Urteil zum Thema gefällt, sodass ich mich nochmal mit Phillip unterhalten habe…

Hi Phillip, zuletzt hatten wir uns im Oktober 2017 über die Möglichkeiten unterhalten Flüge zu stornieren und eine Erstattung zu erhalten. Mittlerweile hat sich sogar der Bundesgerichtshof der Sache angenommen. Was ist passiert?

Der Bundesgerichtshof hat Ende März entschieden, dass eine Rückerstattung des Netto-Ticketpreises nach Stornierung eines Flugtickets ausgeschlossen werden kann. Die Richter stellten sich somit auf die Seite der Lufthansa und anderen Luftfahrtunternehmen, welche nun durch Weiterverkauf doppelt und dreifach für einen einzelnen Sitzplatz kassieren.

Entgegen der weitverbreiteten Auffassung bedeutet das Urteil jedoch nicht, dass ein Passagier nun gar kein Geld (mehr) zurückbekommt, wenn er seinen Flug storniert oder nicht antritt. Denn im Voraus gezahlte personenbezogene Gebühren – wie z. B. Steuern, aber auch Sitzplatzreservierungen, Gepäckzuschläge oder Flughafengebühren – müssen stets erstattet werden. Viele Airlines – insbes. Low-Cost-Carrier wie Ryanair, Easyjet & Co. – und Online-Reisebüros verweigern die Auszahlung jedoch oder erheben horrende Bearbeitungsgebühren, teils bis zu 100 EUR pro Person. Die Airlines bereichern sich auf diese Weise bewusst auf dem Rücken des Konsumenten; dies ist auch weiterhin rechtswidrig.

Kommt das Urteil für euch überraschend?

Das Urteil ist in dieser Form durchaus überraschend und vor allem rechtlich äußerst fragwürdig, da es weder dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden entspricht – wenn eine Fluggesellschaft meinen Sitzplatz weiterverkaufen konnte, darf sie nicht bessergestellt sein als vor meiner Flugstornierung – noch im Einklang mit Europarecht steht. Daher ist auch hier das letzte Wort noch nicht gesprochen und wir werden alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um die Rechte der Verbraucher zu stärken.

Dreh- und Angelpunkt der Urteilssprechung und auch eurer bisherigen Klagen gegen Airlines ist die Anwendbarkeit von Paragraf 648 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag. In diesem heißt es ein Unternehmen muss den gezahlten Preis rückerstatten, wenn es Kosten spart oder die Leistung an einen anderen Kunden verkauft. Warum ist das bei Flügen laut BGH nicht gegeben?

Die genaue schriftliche Urteilsbegründung des BGH steht noch aus. Dennoch wurde bereits in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutlich, dass die Richter der Auffassung sind, dass eine genaue Abrechnung, was durch die Stornierung erspart wurde, der Fluggesellschaft nicht zu zumuten sei. Alleine in Hinblick auf die allgemein bekannten Überbuchungsstrategien der Airlines verwundert diese Annahmen schon sehr und ist fernab jeglicher Realität. Zumal im Pauschalreiserecht auch genau das Gegenteil angenommen wird. Die Fluggesellschaften wissen sehr genau, ob und wie sie einen stornierten Sitzplatz weiterverkaufen konnten.

Was ist mit den Steuern und Gebühren, die im Flugpreis enthalten sind? Muss die Airline diese erstatten?

Der Bundesgerichtshof hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass personenbezogene Steuern und Gebühren sowie Sonderentgelte erstattet werden müssen. Dies meint also alles, was beispielsweise auf Grundlage der Buchungsbestätigung problemlos personengenau abgerechnet werden kann.

Trotz eindeutiger Rechtslage weigern sich vor allem Billigfluggesellschaften sowie ausländische Airlines in aller Regel diese Beträge zurückzuzahlen. Ebenso schwierig wird es, wenn man über ein Online-Reisebüro gebucht hat, da diese für die Rückforderung horrende Bearbeitungsgebühren nehmen, sodass für den Kunden am Ende kaum mehr etwas rausspringt.

Wie sieht es mit den unter Meilensammlern so unbeliebten Treibstoffzuschlägen (YQ) aus? Bei manchen Airlines können diese ja einen Großteil des Ticketpreises ausmachen. Zählen diese zum Ticketpreis oder zu den Steuern und Gebühren? Wie stehen hier die Chancen auf eine Rückerstattung?

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Wir von Geld-für-Flug.de sind jedoch der festen Überzeugung, dass auch „Fantasie-Zuschläge“ wie bspw. der Treibstoffzuschlag zurückzuerstatten sind. Diese werden ja separat und personenbezogenen erhoben und ausgewiesen. Ich persönlich vermute aber, dass diese Frage im Speziellen in der kommenden Zeit noch viele Gerichte beschäftigen wird, da sich die Fluggesellschaften, allen voran die Lufthansa Group, weiterhin quer stellen.

Welche Flüge kann ich in Zukunft noch stornieren und dabei mit einer Erstattung rechnen?

Grundsätzlich ist es durch das BGH-Urteil deutlich schwieriger geworden eine Rückerstattung – über die Steuern und Gebühren hinaus – bei einer Flugstornierung zu erhalten. Vor allem im Langstreckenbereich ist daher der drohende Verlust bei einer Stornierung immens. Im Kurz- und Mittelstreckensegment macht der nun nicht mehr erstattbare Netto-Flugpreis aber häufig nur einen Bruchteil des Flugpreises aus. Hier stehen die Chancen also deutlich besser. Es gilt dabei die Faustregel: Je günstiger ein Flugticket, desto höher die prozentuale Rückerstattungsmöglichkeit.

Wie wirkt sich das Urteil auf euer Geschäftsmodell bei Geld-für-Flug.de aus?

Geld-für-Flug.de hat sich als „Schrecken der Billigflieger“ seit jeher primär auf die Rückerstattung von personenbezogenen Steuern und Gebühren sowie Zusatzleistungen fokussiert. „Hauptgegner“ sind daher nach wie vor die Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Easyjet, Wizzair, die einen immer größer werdenden Marktanteil in Deutschland und Europa erlangen. Bei diesen Airlines machen die personenbezogenen Beträge häufig den Großteil des Flugpreises aus. Trotzdem sieht der Kunde bei einer Stornierung in aller Regel keinen einzigen Cent.

Mit Geld-für-Flug.de gibt es bei Flugstornierungen also auch weiterhin einfach, schnell und rechtssicher innerhalb von 24 Stunden Geld zurück. Und das sogar bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Phillip, vielen Dank für deine Zeit und dieses Interview.

Danke auch, hat Spaß gemacht J

Geld-für-Flug.de Gutschein

Falls ihr Geld-für-Flug.de testen möchtet, könnt ihr nach wie vor unseren Gutscheincode nutzen. Da bei der Stornierung eines Fluges über Geld-für-Flug.de natürlich keine Kosten für euch anfallen, sorgt der Gutschein in diesem Fall dafür, dass sich eure Erstattungssumme um 5 Prozent erhöht. Gebt bei eurer Flugstornierung einfach den Gutscheincode Meilenoptimieren Summer 18 ein. Der Gutschein ist ab heute 4 Wochen gültig und kann damit im Zeitraum vom 17.05.2018 bis 14.06.2018 von euch genutzt werden. Wenn ihr mehr als einen Flug stornieren möchtet, könnt ihr den Gutscheincode auch mehrmals nutzen, vorausgesetzt die obigen Bedingungen sind für jeden Flug individuell erfüllt.

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