Condor Flugzeug Airbus A330neo Frankfurt
29. August 2025 Markus 0 News

Streit um Zubringer von Lufthansa für Condor: Niederlage für Condor

Der Konflikt zwischen Condor und Lufthansa rund um das sogenannte Special Prorate Agreement für Zubringer zieht sich schon über fünf Jahre hin. Dabei erhielt mal die eine, mal die andere Seite Recht. Bei der letzten Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf musste Condor eine Niederlage einstecken.

Ursache des Rechtstreit: Ein Zubringerabkommen

Zwischen Condor und Lufthansa bestand ein langjähriges Special Prorate Agreement, das Condor erlaubte, Zubringer der Lufthansa Group zu eigenen Langstrecken über eigene Vertriebskanäle anzubieten und diese eigenständig zu bepreisen. Ein entscheidender Vorteil gegenüber einem Interlining-Agreement. Die Lufthansa Group möchte seit mehreren Jahren aus diesem Agreement aussteigen, wurde aber unter anderem vom Bundeskartellamt daran gehindert.

Die Argumentation von Condor im Streit: Man könne kein umfassendes Zubringernetz aufbauen, da an den entsprechenden Flughäfen (vor allem in Frankfurt) keine geeigneten Slots zur Verfügung stünden. Die Lufthansa Group hingegen hätte als marktbeherrschende Fluggesellschaft die geeigneten Slots an Europas wichtigsten Flughäfen und zusätzlich die Kapazität. Deshalb sei Condor weiterhin auf Zubringer durch Lufthansa angewiesen und benötige auch weiterhin das Special Prorate Agreement, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Lufthansa Group argumentiert, sie bräuchte die eigenen Kapazitäten auf den Zubringerverbindungen für ihre eigenen Langstrecken ab Frankfurt und München.

Verlauf des Rechtsstreits

Die ersten Entscheidungen zum Streit um diese Vereinbarung gingen zugunsten  von Condor aus. 2021 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass Lufthansa Condor weiterhin zu angemessenen Konditionen Zubringerflüge anbieten müsse. Auch das Bundeskartellamt untersagte der Lufthansa im Jahr 2022 die Kündigung des Special Prorate Agreements, weil durch den möglichen Wegfall von Condor-Langstrecken die Lufthansa Group eine Monopolstellung auf touristischen Langstreckenverbindungen ab Deutschland besäße. Und auch die EU-Kommission stärkte Condor den Rücken.

Lufthansa legte jedoch Beschwerde ein und die Auseinandersetzung landete beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Das OLG entschied pro Lufthansa und hob den Beschluss des Bundeskartellamts auf. Grund seien Verfahrensfehler. Zum Inhalt des Streits äußerte sich das Gericht jedoch nicht. Deshalb prüft Condor weitere juristische Schritte und arbeitet parallel an ihrem eigenen Zubringernetz. Dies gestaltet sich jedoch schwierig, da Start- und Landerechte (Slots) am größten deutschen Drehkreuz Frankfurt knapp sind. Dennoch: Mittlerweile bietet Condor Flugverbindungen von mehreren europäischen Großstädten, wie Berlin, Rom und Paris, nach Frankfurt an und wird diese “City-Verbindungen” weiter ausbauen, beispielsweise nach Düsseldorf. Das letzte Wort scheint in dieser Sache ohnehin noch nicht gesprochen. Zwar betrachtet Lufthansa das OLG-Urteil als abschließende Entscheidung, Condor hingegen nicht. “Diese Kontroverse, diese Auseinandersetzung ist mitnichten beendet”, so der Condor-Chef Peter Gerber.

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