Der Luftverkehr in Deutschland erholt sich im europäischen Vergleich nur langsam. Während Europa im Durchschnitt das Vorkrisenniveau überschritten hat, liegt der Standort Deutschland noch rund 15 Prozent darunter. Die Fluggesellschaften machen die hohen Steuern und Abgaben dafür verantwortlich, weshalb mehrere Fluglinien ihre Kapazität von/nach Deutschland reduziert haben. Die designierte Bundesregierung aus Union und SPD Koalitionsvertrag will laut Koalitionsvertrag die Luftverkehrsteuer und andere Abgaben senken, Verbänden und Fluglinien – insbesondere dem Billigflieger Ryanair – geht dies nicht weit genug.
Schwarz-rote Koalition will Luftverkehrsteuer senken
Die Luftfahrtbranche klagt schon länger über die hohen Standortkosten in Deutschland im europäischen Vergleich. Die Ampel-Koalition hatte im Mai 2024 die Luftverkehrssteuer erhöht. In den vergangenen Monaten haben deshalb Fluggesellschaften wie die Low-Cost-Carrier Ryanair und easyJet oder die Lufthansa-Tochter Eurowings ihr Angebot in Deutschland reduziert. Ryanair schloss beispielsweise die Basen in Dortmund, Leipzig und Dresden. Auch Eurowings verlagerte Kapazitäten an Basen im europäischen Ausland.
Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), bezeichnete den Luftverkehrsstandort Deutschland in einem Vortrag an der Hochschule Worms als “Business Case Risk”. Und gerade Fluglinien wie Ryanair, easyJet und Eurowings seien mit ihren Punkt-zu-Punkt-Verbindungen ab Flughäfen wie Stuttgart und Düsseldorf sehr wichtig für die deutsche Wirtschaft. Die hohen Steuern und Abgaben thematisiert auch die künftige Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag und plant, diese zu senken. So findet man in den Zeilen 855 und 856 folgende Aussagen: “Die luftverkehrsspezifischen Steuern, Gebühren und Abgaben wollen wir reduzieren und die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen.”
BDL und Ryanair fordern Abschaffung der Luftverkehrsteuer
Der BDL begrüßte in einer Pressemeldung vom 10. April 2025 grundsätzlich die Entscheidung im Koalitionsvertrag, doch dies reiche nicht aus. „Um langfristig Luftverkehr nach Deutschland zurückzuholen, braucht es entweder eine komplette Streichung der Luftverkehrsteuer oder eine Halbierung der Steuerlast plus eine Beteiligung des Staates an den Flugsicherungskosten und der Luftsicherheitsgebühr.“, so BDL-Präsident Jens Bischof. Ryanair, gemessen an der Zahl der beförderten Passagiere, die größte Airline Europas, die seit Monaten die deutsche Regierung massiv kritisiert, haute in einer Pressemeldung vom 16. April 2025 in die gleiche Kerbe.
Die neue Regierung müsse die “Luftverkehrsteuer vollständig abschaffen und die Flugsicherungs- sowie Sicherheitsgebühren mindestens halbieren.” Im Gegenzug verspricht Ryanair Investitionen im Wert von drei Milliarden US-Dollar in den Wirtschaftsstandort Deutschland durch die Stationierung von bis zu 30 Flugzeugen und die Aufnahme zusätzlicher Strecken. Durch diese Maßnahmen könnten 1.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und das Passagieraufkommen von Ryanair in Deutschland auf 34 Millionen Fluggäste pro Jahr verdoppelt werden. Trotz der Reduzierung des Angebots hat Ryanair immer noch 31 Flugzeuge in sieben deutschen Basen (Berlin, Weeze, Köln/Bonn, Frankfurt Hahn, Karlsruhe/Baden-Baden, Memmingen, Nürnberg) stationiert und bietet über 290 Strecken von/nach Deutschland an.
Über die Luftverkehrsteuer in Deutschland
Die Luftverkehrsteuer, auch als Luftverkehrabgabe oder Ticketsteuer bekannt, wurde in Deutschland zum 01. Januar 2011 für gewerbliche Passagierflüge eingeführt und ist eine Steuer, die beim Abflug eines Fluggastes von einem deutschen Flughafen erhoben wird. Sie wird von den Fluggesellschaften an die Passagiere weitergereicht und in der sogenannten Tax Box, also im Teil des Flugtickets, in dem alle Steuern und Gebühren aufgelistet werden, als German Air Transport Tax mit der IATA-Kennung „OY“ aufgeführt.
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach drei Distanzklassen. Als pauschale Berechnungsgrundlage dient die Entfernung zwischen dem größten deutschen Verkehrsflughafen (Frankfurt Airport) und dem größten Verkehrsflughafen des jeweiligen Ziellandes. Nach der letzten Erhöhung am 1. Mai 2024 gelten bislang folgende Beträge:
- Distanzklasse 1: 15,53 Euro für Flüge in EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten, EFTA-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten bis zu einer Entfernung von 2.500 Kilometern
- Distanzklasse 2: 39,34 Euro für Flüge bis zu einer Entfernung von 6.000 km
- Distanzklasse 3: 70,83 Euro für Flüge mit einer Entfernung über 6.000 km
Passagiere, die in Deutschland nur umsteigen, zahlen in Deutschland keine Luftverkehrsteuer. Die Sätze werden im Luftverkehrsteuergesetz geregelt. Nachfolgend die Entwicklung der Luftverkehrsteuer seit deren Einführung:
Jahr | Distanzklasse 1 | Distanzklasse 2 | Distanzklasse 3 |
---|---|---|---|
ab Mai 2024 | 15,53 € | 39,34 € | 70,83 € |
ab 2024 | 12,48 € | 31,61 € | 56,91 € |
ab 2023 | 12,73 € | 32,25 € | 58,06 € |
ab 2022 | 12,77 € | 32,35 € | 58,23 € |
ab 2021 | 12,88 € | 32,62 € | 58,73 € |
ab April 2020 | 12,90 € | 32,67 € | 58,82 € |
ab 2020 | 7,37 € | 23,01 € | 41,43 € |
ab 2019 | 7,38 € | 23,05 € | 41,49 € |
ab 2017 | 7,47 € | 23,32 € | 41,99 € |
ab 2016 | 7,38 € | 23,05 € | 41,49 € |
ab 2012 | 7,50 € | 23,43 € | 42,18 € |
ab 2011 | 8,00 € | 25,00 € | 45,00 € |
Laut dem Statistischen Bundesamt nahm die Bundesregierung im Jahr 2024 1,9 Milliarden Euro mit der Luftverkehrsabgabe ein.
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