Die Diskussion um die Erstattung von Flügen in Gutscheinform hält weiter an. Während sich die deutsche Bundesregierung und der Generaldirektor der IATA für eine Gutscheinlösung aussprachen, untersagt das US Department of Transportation (DOT) eine Gutscheinlösung als einzige Erstattungsoption. Dies gilt für von der Airline gestrichene bzw. signifikant verschobene Flüge, die in die USA, innerhalb von oder ab der USA gehen sollten, falls der Passagier die vorgeschlagene Alternative nicht annimmt…
Deutsche Bundesregierung und IATA Chef für eine Gutscheinlösung
Erst gestern berichteten wir darüber, dass sich der Generaldirektor der IATA hinter eine Gutscheinlösung gestellt hat. Und das, obwohl die rechtliche Situation anhand der – durch die Europäische Kommission vor 2 Wochen veröffentlichten (nicht-verbindlichen) – Leitlinien zur Anwendung der EU-Fluggastrechte-Verordnung im Kontext der Corona-Krise eigentlich klar sein sollte. Damit tut der IATA Generaldirektor Alexandre de Juniac dem “Corona-Kabinett” der deutschen Bundesregierung gleich, das bereits am 2. April einen Vorschlag zu einer möglichen Gutscheinlösung für Flugtickets präsentiert hat, welcher in der Hoffnung auf eine entsprechende Anpassung der EU-Fluggastrechte-Verordnung an die EU-Kommission übermittelt werden soll (siehe: Bundesregierung schlägt temporäre Gutscheinlösung vor).
US DOT untersagt Gutscheinlösung
Das US Department of Transportation ist da anderer Meinung. Vor drei Tagen (am 03.04.2020) veröffentlichte das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten auf seiner Website eine Meldung hinsichtlich Airline Rückerstattungen in Zeiten von COVID-19. Diese sieht vor, dass Flugpreise von den Airlines erstattet werden müssen, falls der Flug von der Airline gecancelled oder signifikant verschoben wurde und der Passagier die angebotene Alternative nicht akzeptiert:
“The U.S. Department of Transportation today issued an Enforcement Notice clarifying, in the context of the 2019 Novel Coronavirus (COVID-19) public health emergency, that U.S. and foreign airlines remain obligated to provide a prompt refund to passengers for flights to, within, or from the United States when the carrier cancels the passenger’s scheduled flight or makes a significant schedule change and the passenger chooses not to accept the alternative offered by the carrier. The obligation of airlines to provide refunds, including the ticket price and any optional fee charged for services a passenger is unable to use, does not cease when the flight disruptions are outside of the carrier’s control (e.g., a result of government restrictions).”
Der Flugpreis muss demnach also erstattet werden, selbst wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde, die nicht von der Airline zu verantworten sind und nicht in deren Kontrollbereich liegen (z.B. staatliche Beschränkungen). Die vollständige Meldung des US DOT könnt ihr hier auf dessen Website nachlesen. Diese Regularien seien auch gültig, wenn die Airline nur ein Segment von mehreren streicht oder verschiebt, solange alle Teilstrecken in einem Ticket ausgestellt sind. Eine Sprecherin des DOT formulierte es in einer Email so: “The requirement to refund passengers includes refunding all unused segments of a single ticket when a carrier cancels or makes a significant change to one or more segment of the passenger’s itinerary, and the passenger chooses not to travel”.
Dieser Beschluss des US DOT ist wohl die Reaktion auf bisher zahlreich eingegangene Beschwerden von Passagieren, denen eine Rückerstattung von Airlines verweigert wurde und die mit Aussicht auf Gutscheine vertröstet wurden. Nun will das US Verkehrsministerium die Erstattungsbedingungen und -vorgehen der Airlines überwachen und wenn nötig “Maßnahmen ergreifen”… Zunächst wurde den Airlines aufgetragen, mit jenen Passagieren in Kontakt zu treten, die zuvor schon Gutscheine für gestrichene bzw. verschobene Flüge erhalten hatten, um sie nun doch noch über die Möglichkeit einer Rückerstattung zu informieren. Es bleibt also spannend in der Gutschein-Diskussion.
Seid ihr von der Annulierung eines US-Flugs betroffen?
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