Kaum ein Thema beschäftigt Airlines und Passagiere derzeit stärker als Flugstornierungen und die damit verbundenen Erstattungen. Während sich Airlines, die IATA und auch die deutsche Bundesregierung für eine Liquiditäts-schonende Erstattung in Form von Gutscheinen aussprechen und sogar eine Änderung der Fluggastrechteverordnung fordern, sagt die Rechtslage etwas anderes. Nun hat sich Adina Vălean, EU Kommissarin für Transport und Verkehr, gegenüber Reuters zum Thema geäußert und der von Airlines angestrebten Gutschein-Lösung eine Absage erteilt.
Keine Änderung der Gesetzgebung geplant
Die rechtliche Situation zu Erstattung von Flügen durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist eigentlich klar. Die Verordnung sieht im Falle einer Flugstornierung ein Wahlrecht des Passagiers zwischen der vollständigen monetären Erstattung des Ticketpreises oder anderweitiger Beförderung (Umbuchung) vor. Eine Erstattung in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen ist möglich darf aber nur mit schriftlichem Einverständnis des Fluggastes erfolgen.
Dennoch verstoßen derzeit immer mehr Fluglinien gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung und verweigern die monetäre Erstattung der Ticketkosten bzw. bieten ausschließlich die Möglichkeiten der Umbuchung und die Ausstellung von Gutscheinen. Auch bei der Bundesregierung findet diese Lösung Anklang. Bereits am 02.04.2020 präsentierte das “Corona-Kabinett” der deutschen Bundesregierung einen Vorschlag zu einer möglichen Gutscheinlösung für Flugtickets, welcher in der Hoffnung auf eine entsprechende Anpassung der EU-Fluggastrechte-Verordnung an die EU-Kommission übermittelt werden sollte. Auch der Generaldirektor der IATA sprach sich zuletzt für eine Gutscheinlösung aus.
Die EU Kommissarin für Transport und Verkehr, Adina Vălean, erteilte diesen Vorschlägen nun eine Absage. In einem Interview gegenüber Reuters äußerte sie sich wie folgt.
“BRUSSELS (Reuters) – Airlines must reimburse customers for flights cancelled because of the COVID-19 pandemic, the European Union transport chief said on Wednesday, rejecting calls by carriers to relax EU rules and allow an EU-wide waiver of refund obligations. ”
“In order to change any provision of this law, you would need wide support for an agreement from the other institutions,” she said in a telephone interview, referring to the European Council of governments and the European Parliament.
“We are not going to act on legislation at this stage.”
“We are aiming at considering an encouragement towards consumers to pick up on vouchers, if this kind of instrument is properly guaranteed through a governmental fund or something,” she said.
Dass die Europäische Union durchaus handlungsbereit ist zeigte sich beim Thema Slots. So beschloss die EU zuletzt eine vorübergehende Aufweichung der Slot-Verordnung für Airlines.
Airlines müssen stornierte Flüge erstatten – Fazit
Die aktuelle Rechtslage ist und bleibt klar, das bestätigen die Äußerungen der EU-Kommissarin einmal mehr. Airlines sind dazu verpflichtet ihren Kunden im Falle einer Stornierung eine vollständige monetäre Rückerstattung anzubieten. Eine Gutschein-Lösung ist nur mit der Zustimmung durch den Kunden möglich.
Die Rechte betroffener Passagiere sind damit klar. Beachtet, dass eine vollständige monetäre Erstattung nur dann möglich ist, wenn der Flug durch die Airline storniert wird. Liegt eure Buchung weit in der Zukunft und wurde bisher weder storniert noch geändert empfiehlt es sich ggf. auf die Stornierung seitens der Airline zu warten, statt zuvor proaktiv umzubuchen oder einen Gutschein anzunehmen.
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