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02. November 2019 Lothar 2 Flugrecht

Gepäck beschädigt – Diese Rechte habt ihr

Ihr wartet am Gepäckband, erspäht endlich euren Koffer und stellt dann aber fest, dass dieser beschädigt ist. Wie geht man am besten mit der Situation um, wenn das Gepäck beschädigt ist oder Kofferinhalte in Mitleidenschaft gezogen wurden? Wie könnt ihr eure Ansprüche effizient durchsetzen und welche Fristen gibt es dabei zu beachten? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Teil unserer Fluggastrechte-Artikelserie.

Gepäck beschädigt – Das Montrealer Übereinkommen

Die rechtlichen Regelungen zur Gepäckbeschädigung finden sich wie bei der Gepäckverspätung bzw. dem Gepäckverlust im Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr von 1999 (kurz: Montrealer Übereinkommen bzw. ). Das Montrealer Übereinkommen hat das Warschauer Abkommen von 1929 ersetzt. Es handelt sich hier somit um eine andere Rechtsgrundlage als bei den Themen Flugannullierung, Nichtbeförderung (Umbuchung, Überbuchung), Flugverspätung oder Downgrade, wo jeweils die EU-Fluggastrechte-Verordnung einschlägig war.

Das Montrealer Übereinkommen wurde – Stand November 2019 – von 136 Staaten ratifiziert, darunter auch sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder China. Eine genaue Auflistung der derzeitigen Vertragsstaaten findet ihr hier auf der ICAO-Webseite.

Der Anwendungsbereich

Damit das Montrealer Übereinkommen zur Anwendung kommt, muss sowohl der Abflug- als auch der Ankunftsort des Fluges (am Endziel) in einem Vertragsstaat liegen. Ist dies nicht der Fall, kann alternativ das Warschauer Abkommen (gegebenenfalls samt etwaigen Zusatzprotokollen) zur Anwendung kommen, wenn beide Staaten dieses ratifiziert haben.

Beispiel: Ihr fliegt von Vietnam nach Laos. Das Montrealer Übereinkommen findet seit Ende 2018 Anwendung auf Vietnam, Laos ist hingegen kein Vertragsstaat. Das MÜ kann daher nicht zur Anwendung kommen. Beide Staaten haben jedoch das Warschauer Abkommen samt Haager Zusatzprotokoll ratifiziert, welches damit anwendbar ist.

Zudem muss es sich um eine internationale Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern durch Luftfahrzeuge handeln, grundsätzlich egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass reine Inlandsflüge (ohne Zwischenstopp im Ausland) nicht vom Anwendungsbereich des Übereinkommens umfasst sind. Gegenausnahme: Das Montrealer Übereinkommen findet dank einer EU-Verordnung, welche das Montrealer Übereinkommen sozusagen noch einmal verlautbart und für die EU-Mitgliedsstaaten ergänzt, Anwendung auf alle Flüge, welche von einer Fluglinie der Europäischen Union durchgeführt werden (also sowohl Inlandsflüge, als auch Flüge in einen Nicht-Vertragsstaat des MÜ!).

Beispiel: Ihr fliegt im Januar mit Eurowings von Köln nach Berlin. Im Februar fliegt ihr mit Lufthansa von Frankfurt nach Algier (Algerien ist kein MÜ-Vertragsstaat!). Auf beide Flüge ist das Montrealer Übereinkommen inhaltlich anwendbar.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, ausschließlich auf am Schalter aufgegebenes Gepäck.

Gepäck beschädigt – Die Beschädigung des Gepäcks

Präventiv empfiehlt es sich, einige Tipps zu beachten bzw. zu befolgen:

  • Vor der Reise Fotos von eurem Koffer und idealerweise dem Kofferinhalt machen
  • Fragile Gegenstände möglichst nicht im Aufgabegepäck transportieren oder den Koffer zumindest gut auspolstern
  • Unbedingt den Baggage Tag, welchen ihr beim Check-In bzw. der Kofferabgabe erhält, aufbewahren

Nun tritt also tatsächlich die Situation ein, dass euer Koffer oder die Kofferinhalte während dem Flug beschädigt wurden. Gleich zu Beginn gibt es nun eine wichtige Frist zu beachten, denn Artikel 31 MÜ sieht vor:

(2) Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben Tagen und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten.

(3) Jede Beanstandung muss schriftlich erklärt und innerhalb der dafür vorgesehenen Frist übergeben oder abgesandt werden.

Sofern die Beschädigung unmittelbar erkennbar ist, solltet ihr gleich am Flughafen den Schalter der Fluglinie aufsuchen. Dort füllt ihr einen Schadensbericht aus und erhält eine Kopie davon als schriftliche Bestätigung.

Sollte euch die Beschädigung erst nach Verlassen des Flughafens auffallen, müsst ihr innerhalb der Frist von 7 Tagen eine schriftliche Schadensanzeige an die Fluglinie schicken. Das Gleiche gilt für den Fall, dass euer Gepäck verspätet ist und nachgeliefert wird – innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des Gepäcks muss die schriftliche Schadensanzeige an die Fluglinie erfolgen.

Achtung: Wird diese Frist versäumt, so ist jede Klage gegen die Fluglinie ausgeschlossen, es sei denn, dass diese arglistig gehandelt hat.

Der Schadensanzeige fügt ihr Fotos des beschädigten Gepäckstückes (optimalerweise Vorher-Nachher-Fotos), eine Kopie eures Baggage-Tags und eures Flugtickets sowie eine Rechnung des beschädigten Gepäckstücks hinzu.

Gepäck beschädigt – Welche Schäden werden ersetzt?

Die Fluglinie haftet für alle Schäden an eurem aufgegebenen Reisegepäck, die in Obhut der Fluglinie eingetreten sind. In Obhut der Fluglinie befindet sich das Gepäck von der Gepäckaufgabe am Schalter bis hin zur Auslieferung am Gepäckband. Davon umfasst sind sowohl Schäden am Koffer selbst als auch an den Kofferinhalten.

Schäden am Koffer selbst

Tiefe Kratzer, massive Beulen, Löcher oder abgebrochene Räder – in diesen Fällen liegt jedenfalls ein Schaden vor. Fraglich ist allerdings, wo die Grenze zwischen Schaden und normalen Gebrauchsspuren zu ziehen ist – dass etwa kleine Kratzer bei der Gepäckabfertigung entstehen können, wird eher letzterem entsprechen. Im Endeffekt wird aber jeder Grenzfall individuell zu beurteilen sein.

Gerade bei nicht allzu massiven Schäden bieten Fluglinien häufig an, dass das Gepäckstück von einem Partnerunternehmen repariert wird. Eine Reparatur wird nicht in Frage kommen, wenn eine solche unmöglich oder unwirtschaftlich (Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert) ist. In diesem Fall kommt häufig das Angebot, dass der beschädigte Koffer gegen einen gleichwertigen Koffer getauscht werden kann. Wenn ihr nun aber keinen beliebigen – wenn auch gleichwertigen – Ersatzkoffer wollt, könnt ihr stattdessen auch Wertersatz verlangen. Ersetzt wird dabei allerdings nicht der Neuwert, sondern der Zeitwert.

Beispiel: Ihr habt vor drei Jahren einen Koffer für 200€ neu gekauft. Inzwischen weist der Koffer aber schon einige Gebrauchsspuren auf und ist nur noch 100€ wert (Zeitwert). Neu kostet das gleiche Koffer-Modell derzeit 150€ (Neuwert). In Obhut der Fluglinie wurde der Koffer nunmehr irreparabel beschädigt. Ersetzt wird euch nur der Zeitwert in Höhe von 100€.

Schäden an den Kofferinhalten

Neben Schäden am Koffer selbst haftet die Fluglinie grundsätzlich auch für Beschädigungen des Kofferinhalts.

Beispiel: Euer Koffer weist Beschädigungen in Form von mehreren Löchern auf, die darin befindliche Parfümflasche ist zerstört und zwei Hemden wurden durch Schmieröl bis zur Unbrauchbarkeit verunreinigt.

Auch hier gilt, dass die Fluglinie lediglich den Zeitwert ersetzen muss. Sollten Ersatzkäufe notwendig werden, weil etwa eure gesamte Kleidung oder Hygieneartikel beschädigt bzw. zerstört wurden, müssten m.E. auch diese als Schaden geltend gemacht werden können. Fluglinien übernehmen in diesem Fall in der Praxis meistens die Kosten für Ersatz-Hygieneartikel zur Gänze und die Kosten für Ersatzkleidung zu 50%, da ihr diese ja noch weiterverwenden könnt. Wichtig ist, dass ihr sämtliche Rechnungen und Belege der Ersatzkäufe gut aufbewahrt.

Gepäck beschädigt – Welche Haftungsbeschränkungen gibt es?

Zunächst ist festzuhalten, dass die Fluglinie verschuldensunabhängig für die Beschädigungen des Reisegepäcks haftet – ihr müsst also nicht nachweisen, dass die Fluglinie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hätte.

Die summenmäßige Haftungsbeschränkung

Diese verschuldensunabhängige Haftung ist dafür allerdings der Höhe nach begrenzt, konkret auf derzeit (Stand 24.10.2019) maximal 1.399€. Die Höhe wurde im Montrealer Übereinkommen mit 1.000 Sonderziehungsrechten (SZR) festgelegt und wurde ab 2010 auf 1.131 SZR erhöht. Bei Sonderziehungsrechten handelt es sich um eine künstliche Währung des Internationalen Währungsfonds. Den aktuellen Wechselkurs zum Euro könnt ihr jederzeit auf der Seite des IWF einsehen.

Eine höhere Haftungsgrenze ist mittels einer sogenannten Wertdeklaration möglich. Dabei gebt ihr der Fluglinie rechtzeitig bekannt, dass euer Gepäck einen besonders hohen Wert hat (weil ihr etwa einen sehr teuren Sammlergegenstand transportiert) und entrichtet einen von der Fluglinie bestimmten Zuschlag. Die Haftungsgrenze ist dann bis zum deklarierten Wert erhöht.

Die summenmäßige Haftungsbegrenzung gilt zudem nicht, wenn die Fluglinie ein Verschulden an der Beschädigung trifft. Dieses Verschulden müsst ihr allerdings nachweisen können, was sich in der Praxis eher schwierig gestaltet.

Unzureichende Verpackung oder bereits bestehende Beschädigungen

Die Fluglinie haftet nicht, wenn der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist.

Beispiel 1: Die Schließvorrichtung eures Koffers ist beschädigt ist, ihr gebt ihn aber dennoch als Aufgabegepäck auf. Während dem Flug fallen Gegenstände aus dem nicht ganz verschließbaren Koffer heraus und werden beschädigt.

Beispiel 2: Ihr transportiert eine wertvolle Vase in eurem Koffer, diese ist aber weder fachgerecht verpackt, noch gepolstert. Während der Abfertigung zerbricht die Vase.

Spezialfall Handgepäck

Bei Schäden am Handgepäck haftet die Fluglinie nur bei Verschulden – ihr müsst also nachweisen, dass die Fluglinie euer Handgepäck fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt hat, was sich in der Praxis als schwierig erweisen kann.

Gepäck beschädigt – Wie setze ich meine Rechte durch?

Auf Grund der relativ eng bemessenen Fristen, ist es wie bereits ausgeführt zunächst auf jeden Fall notwendig, dass ihr selbst nach Möglichkeit direkt am Schalter der Fluglinie einen Schadensbericht ausfüllt und eine Kopie davon mitnehmt oder bei späterem Erkennen des Schadens binnen 7 Tagen ab Entgegennahme des Koffers eine schriftliche Schadensanzeige an die Fluglinie schickt. Eine etwaige Klage auf Schadenersatz muss innerhalb von 2 Jahren ab der Planankunft des Fluges eingebracht werden.

1) Eigeninitiative

Im Falle der Gepäckbeschädigung könnt ihr zunächst selbst per E-Mail oder eingeschriebenen Brief an den Kundenservice der Fluglinie mit dieser kommunizieren und eine Reparatur oder Wertersatz fordern. Je mehr Beweise (Rechnungen, Fotos) ihr hinsichtlich des Koffers bzw. des Kofferinhalts vorweisen könnt, desto eher wird die Fluglinie gewillt sein, euch entgegenzukommen.

2) Rechtsschutzversicherung

Der wohl einfachste und angenehmste Weg, eure Ansprüche durchzusetzen, ist das Einschalten eurer Rechtsschutzversicherung, sofern ihr eine habt bzw. der Vertrags-Rechtsschutz von eurer Versicherungspolizze umfasst ist. Die Juristen der Rechtsschutzversicherung haben in der Regel bereits sehr viel Erfahrung in der außergerichtlichen Korrespondenz mit Fluglinien zur Durchsetzung derartiger Ansprüche und können gegebenenfalls einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung eurer Ansprüche beauftragen, ohne dass euch dabei ein Kostenrisiko trifft (sofern kein Selbstbehalt tragend wird).

3) Schlichtungsstellen

Ihr könnt euch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (zuständig bei den meisten Fluglinien) bzw. an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (bei durch die SÖP nicht abgedeckten Fluglinien) wenden. In Österreich ist in diesem Fall die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte zuständig. Voraussetzung ist, dass ihr euch zuvor selbst bereits erfolglos an die Fluglinie gewandt habt. Die dort tätigen Juristen bemühen sich im Rahmen eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens eine Lösung zwischen Fluggast und Fluglinie zu erreichen. Dieses Schlichtungsverfahren ist in der Regel kostenlos, kann dafür aber durchaus einige Monate dauern.

4) Rechtsanwalt

Ihr könnt natürlich auch einen Rechtsanwalt eures Vertrauens mit der Durchsetzung eurer Ansprüche beauftragen. Der Vorteil dabei ist, dass ihr im Falle des Obsiegens den geltend gemachten Betrag zur Gänze erhält. Der Nachteil wiederum ist, dass euch das Kostenrisiko voll trifft, ihr im Falle des Unterliegens also sowohl die eigenen als auch die gegnerischen Anwaltskosten sowie die Gerichtsgebühren zu tragen habt. Einige auf Fluggastrecht spezialisierte Kanzleien bieten zudem eine kostenlose Ersteinschätzung.

Gepäck beschädigt – Fazit

Man merkt dem Montrealer Übereinkommen an, dass es sich um ein weltweites Abkommen handelt und dementsprechend Kompromisse notwendig waren – etwa hinsichtlich der eingeschränkten Haftungshöhe und den kurzen Fristen. Dennoch ist man damit zumindest zu einem gewissen Grad geschützt und kann gegebenenfalls ja immer noch auf eine Wertdeklaration zurückgreifen.

Was sind eure Erfahrungen mit beschädigtem Gepäck?

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