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05. Januar 2020 Lothar 1 Flugrecht

Fluggastrechte in Kanada

Während man in Europa in Sachen Fluggastrechten weitgehend relativ gut geschützt ist, stellt sich nun die Frage, wie es denn eigentlich außerhalb Europas in Sachen Fluggastrechten aussieht. Nachdem wir uns zuletzt bereits den Fluggastrechten in den USA gewidmet haben, dreht sich in diesem Teil der Artikelserie nunmehr alles um die Fluggastrechte in Kanada. Hier hat sich im Jahr 2019 einiges getan – mit den neuen Air Passenger Protection Regulations genießen Kanadareisende nunmehr einen sehr umfassenden Schutz, der in manchen Teilen sogar die EU-Fluggastrechte-Verordnung übertrumpft.

Fluggastrechte in Kanada – Wann ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung anwendbar?

Die Verordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 (kurz: EU-Fluggastrechte-Verordnung oder EU 261/04) regelt die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung (Überbuchung, Umbuchung), Annullierung, Verspätung sowie bei Downgrades von bestimmten Flügen.

Flüge, welche in einem Mitgliedsstaat im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung starten (und zum Beispiel am Zielort Kanada landen), unterliegen jedenfalls der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Beispiel: Ihr fliegt mit Air Canada von Frankfurt nach Toronto.

Dies gilt jedenfalls auch bei Anschlussflügen, wenn beide Flüge auf dem gleichen Ticket gebucht sind und von der gleichen Fluglinie durchgeführt werden (EuGH in C-537/17) oder eine Codeshare-Vereinbarung (EuGH in C-502/18) besteht.

Beispiel: Ihr fliegt mit Air Canada von München über Toronto nach Vancouver.

Ebenfalls umfasst sind Flüge, die in einem Drittstaat (wie etwa Kanada) starten und in einem Mitgliedsstaat als Zielort landen, sofern der Flug durch eine Fluglinie eines Mitgliedsstaates durchgeführt wird.

Beispiel: Ihr fliegt mit Lufthansa von Toronto nach Frankfurt. Würdet ihr diese Strecke hingegen mit Air Canada fliegen, würde der Flug nicht der EU-Fluggastrechte-Verordnung unterliegen.

Als Mitgliedsstaat zählen dabei nicht nur die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), die Schweiz sowie einige Überseegebiete (Madeira, Kanaren, Azoren, Guadaloupe, Französisch-Guyana, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Martinique; nicht jedoch Isle of Man, Gibraltar, Faröer).

Umfasst sind sowohl mit Geld als auch mit Flugmeilen gebuchte Flüge, nicht jedoch der Öffentlichkeit nicht zugängliche, verbilligte oder kostenlose Tickets wie etwa Standby-Tickets für Fluglinienmitarbeiter. Wichtig ist, dass Ihr über eine Buchungsbestätigung des betroffenen Fluges verfügt.

Fluggastrechte in Kanada – Wann ist das Montrealer Übereinkommen oder das Warschauer Abkommen anwendbar?

Die rechtlichen Regelungen zur Beschädigung oder Verspätung des Reisegepäcks finden sich im Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr von 1999 (kurz: Montrealer Übereinkommen bzw. ). Das Montrealer Übereinkommen hat das Warschauer Abkommen von 1929 ersetzt.

Das Montrealer Übereinkommen wurde – Stand Oktober 2019 – von 136 Staaten ratifiziert, darunter auch sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder China. Eine genaue Auflistung der derzeitigen Vertragsstaaten findet ihr hier auf der ICAO-Webseite.

Der Anwendungsbereich

Damit das Montrealer Übereinkommen zur Anwendung kommt, muss sowohl der Abflug- als auch der Ankunftsort des Fluges (am Endziel) in einem Vertragsstaat liegen. Ist dies nicht der Fall, kann alternativ das Warschauer Abkommen (gegebenenfalls samt etwaigen Zusatzprotokollen) zur Anwendung kommen, wenn beide Staaten dieses ratifiziert haben.

Beispiel: Ihr fliegt von Kanada auf die Bahamas. Das Montrealer Übereinkommen findet seit 2003 Anwendung auf Kanada, auf den Bahamas ist es bisher hingegen noch nicht in Kraft getreten. Das MÜ kann daher nicht zur Anwendung kommen. Beide Staaten haben jedoch das Warschauer Abkommen samt Haager Zusatzprotokoll ratifiziert, welches damit anwendbar ist.

Zudem muss es sich um eine internationale Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern durch Luftfahrzeuge handeln, grundsätzlich egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass reine Inlandsflüge (ohne Zwischenstopp im Ausland) grundsätzlich nicht vom Anwendungsbereich des Übereinkommens umfasst sind. Hier gibt es allerdings eine Gegenausnahme! Mehr dazu unten.

Fluggastrechte in Kanada – Inlandsflüge in Kanada sowie Flüge von und nach Kanada

Kanada verfügt seit dem Jahr 2019 über ein neues Regelwerk zu den Fluggastrechten, welches sich im Wesentlichen an der EU-Fluggastrechte-Verordnung orientiert und einen weitreichenden Schutz für Flugreisende bietet. Die von der Canadian Transportation Agency entwickelten Air Passenger Protection Regulations (kurz APPR) sind zweigliedrig in Kraft getreten – während die Regelungen zur Nichtbeförderung (Denied Boarding) und verspätetem oder beschädigtem Gepäck (bei Inlandsflügen) bereits im Juli 2019 in Kraft getreten sind, traten die Regelungen zu Flugverspätungen und -annullierungen erst mit 15. Dezember 2019 in Kraft.

Die APPR haben einen äußerst weiten Anwendungsbereich, da sie unabhängig von der Fluglinie sowohl für innerkanadische, als auch internationale Flüge von oder nach Kanada gelten.

Die wesentlichen Kriterien

Hinsichtlich der Höhe einer möglichen Kompensation ist im Gegensatz zur EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht die Distanz des Fluges ausschlaggebend, sondern es wird einerseits nach der Größe der Fluglinie (“small” vs. “large” carrier) und andererseits nach der Dauer der Verspätung/Ankunft des Ersatzfluges unterschieden.

Als “große Fluglinie” (large carrier) wird dabei jede Fluglinie definiert, welche in den beiden vergangenen Kalenderjahren jeweils über 2 Millionen Passagiere transportiert hat. Als “kleine Fluglinie” (small carrier) werden jene Fluglinien definiert, bei denen dies nicht der Fall ist.

Unterschieden wird hinsichtlich der zustehenden Leistungen ferner danach, aus welcher Sphäre der Grund für die Flugverspätung/Annullierung/die Nichtbeförderung kommt.

  • der Grund für die Verspätung/Annullierung/Nichtbeförderung liegt bei der Fluglinie und ist nicht sicherheitsrelevant (va. kommerzielle Entscheidungen der Fluglinie, insb. die Überbuchung, die reguläre Flugzeugwartung sowie bei während der regulären Wartung bemerkte technische Mängel)
  • der Grund für die Verspätung/Annullierung/Nichtbeförderung liegt bei der Fluglinie und ist sicherheitsrelevant (kurzfristig und unvorhersehbar aufgetretene mechanische Probleme, Pilotenentscheidungen aus Sicherheitsgründen)
  • der Grund für die Verspätung/Annullierung/Nichtbeförderung liegt nicht bei der Fluglinie (Flughafensperre, Luftraumüberlastung, Streik, flugsicherheitsrelevantes Schlechtwetter, …)

Nichtbeförderungen

Bevor die Fluglinie Passagieren gegen ihren Willen die Beförderung verweigern darf, muss die Fluglinie zunächst nach Freiwilligen suchen, welche sich gegen Kompensation auf einen späteren Flug umbuchen lassen. Alle Freiwilligen müssen dabei eine schriftliche Bestätigung über die erhaltene Kompensation erhalten. Die Kompensation ist außerdem sofort auszuzahlen, oder falls sich dies auf Grund der zeitlichen Nähe des Ersatzfluges nicht mehr ausgehen sollte, spätestens binnen 48 Stunden.

Sollten sich keine Freiwilligen finden, darf die Fluglinie Passagieren auch gegen deren Willen die Beförderung verweigern. Dabei muss die Fluglinie nach einer Priorityliste vorgehen, wonach insbesondere Personen mit Behinderungen, unbegleitete Minderjährige und zusammenreisende Familien erst als letztes das Boarding verweigert werden darf.

Die Leistungen variieren wie oben bereits dargestellt je nachdem, ob der Grund für die Nichtbeförderung der Fluglinie zuzurechnen ist und ob dieser Grund sicherheitsrelevant ist. In der Regel wird es sich hier um eine Überbuchung oder einen Flugzeugwechsel auf Grund regulärer Wartung handeln. In diesem Fall stehen euch neben Unterstützungsleistungen (kostenlose Kommunikationsmöglichkeit wie gratis WLAN, Essen und Getränke in angemessener Menge sowie im Falle einer notwendigen Übernachtung auch eine kostenlose Hotelunterbringung inkl. dem Transfers zwischen dem Hotel und dem Flughafen) und einem Ersatzflug oder einer Erstattung des Flugpreises auch eine Kompensation.

Die Kompensation beträgt

  • 900 CAD bei Ankunft des Alternativfluges am Endziel mit bis zu 6 Stunden Verspätung
  • 1.800 CAD bei Ankunft des Alternativfluges am Endziel mit zwischen 6 und 9 Stunden Verspätung
  • 2.400 CAD bei Ankunft des Alternativfluges am Endziel mit über 9 Stunden Verspätung

Sofern der Grund für die Nichtbeförderung zwar bei der Fluglinie liegt, aber sicherheitsrelevant ist, gebühren zwar Unterstützungsleistungen und eine Alternativbeförderung/Erstattung des Ticketpreises, jedoch keine Kompensation.

Sofern der Grund der Nichtbeförderung nicht bei der Fluglinie liegt, gebührt lediglich eine Alternativbeförderung.

Grundvoraussetzung ist jedenfalls, dass ihr über eine bestätigte Buchung und die notwendigen Reisedokumente (Pass, evtl. Visum) verfügt, rechtzeitig eingecheckt und am Gate erschienen seid sowie ferner kein Sicherheitsrisiko (aggressives Verhalten, sehr starke Alkoholisierung) darstellt.

Bei einem Downgrade habt ihr Anspruch auf Erstattung des Preisunterschiedes.

Flugannullierungen und Flugverspätungen

Auch hier wird wiederum unterschieden, ob der Grund für die Flugannullierung/Flugverspätung der Fluglinie zuzurechnen ist und ob der Grund sicherheitsrelevant ist. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Kompensation nur, sofern ihr erst 14 Tage oder kürzer vor der Annullierung/Verspätung über ebendiese informiert wurdet. Sofern eine Kompensation zusteht, variiert diese der Höhe nach wie folgt:

Große Fluglinien:

  • 400 CAD bei einer Ankunft zwischen 3 und 6 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft
  • 700 CAD bei einer Ankunft zwischen 6 und 9 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft
  • 1.000 CAD bei einer Ankunft über 9 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft

Kleine Fluglinien:

  • 125 CAD bei einer Ankunft zwischen 3 und 6 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft
  • 250 CAD bei einer Ankunft zwischen 6 und 9 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft
  • 500 CAD bei einer Ankunft über 9 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft

Den Anspruch müsst ihr binnen 1 Jahres ab dem auslösenden Ereignis geltend machen. Die Fluglinie muss wiederum binnen 30 Tagen ab Erhalt eurer Beschwerde entweder die Zahlung veranlassen oder darlegen, weshalb euer Anspruch abgelehnt wird.

Bei Flugverspätungen steht es euch wie bereits dargelegt offen, stattdessen einen Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen geltend zu machen (insb. relevant bei höheren Schäden).

Die Fluglinien treffen umfassende Informationspflichten. Im Falle einer Verspätung muss etwa alle 30 Minuten über den aktuellen Status informiert werden, im Falle einer Annullierung so bald wie möglich über die Ersatzbeförderung informiert werden. Ferner muss dem Passagier auch der Grund für die Verspätung oder Annullierung, die deshalb zustehenden Leistungen und Kompensationen sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Canadian Transportation Agency bekanntgegeben dem.

Gepäckbeschädigungen und Gepäckverspätungen

In den APPR ist vorgesehen, dass der Anwendungsbereich der Montrealer Übereinkommens hinsichtlich Gepäckverspätungen und Gepäckbeschädigungen auch auf Inlandsflüge ausgeweitert wird:

“…in cases where the Carriage by Air Act does not apply, the amount that would be payable by the carrier in accordance with the Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air set out in Schedule VI to that Act, if the carrier were conducting international carriage of baggage within the meaning of paragraph 1 of Article 1 of that Convention.”

Verhältnis zur EU-Fluggastrechte-Verordnung

Auf Grund des weiten Anwendungsbereiches der APPR kann es vorkommen, dass sowohl die APPR als auch die EU-Fluggastrechte-Verordnung anwendbar sind.

Beispiel: Ihr fliegt mit Air Canada von Frankfurt nach Toronto und kommt mit 4 Stunden Verspätung an. Da ihr von einem Flughafen eines Mitgliedsstaates i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung abfliegt, ist diese anwendbar. Da ihr nach Kanada fliegt, sind die APPR ebenfalls anwendbar.

In diesem Fall könnt ihr (ebenso wie bei zusätzlicher Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens) grundsätzlich wählen, worauf ihr euch stützen möchtet. Dabei macht es natürlich Sinn, sich auszurechnen, bei welcher Rechtsgrundlage man finanziell mehr profitieren würde.

Fortgesetztes Beispiel: Nach den APPR würdet ihr 400 CAD (ca. 275€) als Kompensation erhalten, nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung hingegen 600€.

Ein weiterer Unterschied ist, dass nach den APPR im Falle von Streik jedenfalls keine Entschädigung zusteht, während dies nach der Rechtssprechung zur EU-Fluggastrechte-Verordnung differenzierter gesehen werden muss bzw. nicht ganz geklärt ist. Siehe dazu auch Streiks bei Fluglinien – Diese Rechte habt ihr.

Ein weiterer Nachteil der APPR im Vergleich zur EU-Fluggastrechte-Verordnung ist, dass keine Kompensation zusteht, wenn der Hindernisgrund in einem kurzfristig aufgetretenen, unerwartetem technischen Defekt liegt (etwa wenn bei den Startvorbereitungen ein Defekt am Triebwerk festgestellt wird).

Rechtsdurchsetzung

Die Canadian Transportation Agency ist gleichzeitig auch Schlichtungsstelle für Fluggastrechte. Zunächst müsst ihr allerdings selbst mit der Fluglinie Kontakt aufnehmen und eine entsprechende Kompensation einfordern. Sofern dies nicht erfolgreich ist, könnt ihr euch in weiterer Folge an das CTA wenden und online das Beschwerdeformular ausfüllen. Im Rahmen der Schlichtung versucht die CTA eine tragbare Lösung zwischen Passagier und der Fluglinie herzustellen. Sollte auch dies zu keinem Ergebnis führen, entscheidet ein Ausschuss der CTA an Hand des vorhandenen Beweismaterials über den Fall mit rechtsverbindlicher Wirkung.

Fluggastrechte Kanada – Fazit

Kanada hat mit den neuen APPR einen hohen Schutzstandard geschaffen, wobei man sich deutlich erkennbar an der EU-Fluggastrechte-Verordnung orientiert hat, in einigen Punkten aber doch deutlich unterscheidet und durch den umfassenden Anwendungsbereich und etwa der eindeutigen Ausnahme von Streiks als Kompensationsgrund versucht, möglichst erst gar keine Rechtsunsicherheiten aufkommen zu lassen. Passagiere, die zwischen einem Mitgliedsstaat und Kanada reisen, können sich nunmehr regelrecht die Rosinen herauspicken und je nach Dauer der Verspätung und Fluglinie die Kompensationszahlung “optimieren”.

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